Schöffe schwänzte: Geldstrafe
Dreimal war ein Elektrotechniker nicht erschienen. Jetzt muss er 700 Euro bezahlen.
Düsseldorf. Als Jugendrichter Edwin Pütz am Mittwoch die Sitzung eröffnen wollte, blieb ein Platz leer. Schöffe Frank W., der als Laienrichter teilnehmen sollte, war nicht erschienen.
Nicht zum ersten Mal hatte der 46-Jährige eine Sitzung geschwänzt. Bereits zu zwei weiteren Prozessen war der Elektrotechniker einfach nicht erschienen. Doch diesmal griff die Staatsanwaltschaft durch. Gegen den Mann wurde eine Ordnungsstrafe von 700 Euro verhängt.
Wie Stefan Coners, der Pressesprecher des Amtsgerichtes, erklärte, sei das ein absoluter Ausnahmefall. Denn Schöffen sind verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen: „Auch wenn es sich um ein Ehrenamt handelt.“
Seit 2009 war Frank W. als Schöffe beim Jugendgericht. Im Januar hatte er erstmals nicht reagiert, nachdem er zu einer Sitzung geladen war. Es folgte auch nachträglich keine Entschuldigung. Das wiederholte sich noch einmal im März. Mehrere Schreiben des Gerichtes blieben unbeantwortet.
Nachdem der 46-Jährige auch zum dritten Mal nicht auftauchte, wurde die Polizei in Marsch gesetzt. Doch die traf den Mann an seiner Wohnadresse nicht an. Stattdessen berichteten Nachbarn, dass Frank W. sich offenbar bei seiner Freundin aufhalte.
Obwohl der Schöffe anscheinend kein Interesse mehr an seiner Aufgabe hat, darf man ihn nicht einfach entlassen. Sonst könne sich theoretisch — so Coners — jeder Schöffe einfach durch Nichterscheinen dieser Bürgerpflicht entledigen. Denn wenn man einmal gewählt worden ist, muss die Amtsperiode zu Ende gebracht werden. Ablehnen kann man das Ehrenamt nur, wenn man zum Beispiel krank oder beruflich überlastet ist.
Frank W. muss sich nun vermutlich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Die Sitzung wurde mit einem Ersatzschöffen fortgesetzt.