Schwarzer Tag für Raucher Friedhelm: Prozess geht weiter
Räumungsklage sollte aus formalen Gründen abgewiesen werden. Vermieterin hat mit ihren Einwänden Erfolg.
Düsseldorf. Ende Januar verließ Friedhelm Adolfs strahlend das Landgericht. Denn da sah alles so aus, als ob der rauchende Rentner seine Wohnung an der Kühlwetterstraße behalten darf. Aus formalen Gründen wollte der Richter die Kündigung der Vermieterin abweisen. Doch am Mittwoch gab das Landgericht bekannt, dass es nicht wie geplant am 13. März ein Urteil geben wird. Stattdessen soll der Prozess fortgesetzt werden. Wie es ausgeht, ist wieder völlig offen.
Der Richter wollte die Kündigung aus formalen Gründen für unwirksam erklären. Adolfs hatte eine Abmahnung bekommen, weil der Zigaretten-Qualm aus seiner Wohnung angeblich die Nachbarn störte. Doch danach dauerte es mehr als ein Jahr, bis die Kündigung tatsächlich ausgesprochen wurde. Bei einem „Dauerverhalten“ hätte die Kündigung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes spätestens sechs Monate später erfolgen müssen.
Nun hat die Rechtsanwältin der Hausbesitzerin dazu Stellung genommen. Sie behauptet, dass der 75-Jährige mehrfach mündlich abgemahnt worden sei. Damit wäre die Frist aufgehoben.
Adolfs hat nun drei Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Das könnte ein Problem werden, denn sein Rechtsanwalt ist Martin Lauppe-Assmann. In dessen Kanzlei am Höherweg hatte ein 48-Jähriger am vergangenen Freitag zwei Menschen getötet und ein Feuer gelegt. Wie viele wichtige Akten dabei in Mitleidenschaft gezogen wurden, ist noch unklar.
Wenn die schriftliche Erwiderung des rauchenden Rentners eingetroffen ist, will das Landgericht so schnell wie möglich einen neuen Verhandlungstermin ansetzen.