Düsseldorf Stadt Düsseldorf verbietet erneut Silvester-Feuerwerk in der Altstadt
Düsseldorf · Bereits das bloße Mitführen von Böllern und Raketen ist verboten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die Stadt hält an ihrem Vorgehen der letzten zwei Jahre fest und hat auch für dieses Silvester ein Feuerwerksverbot in der Altstadt verkündet. Wichtig: Bereits das bloße Mitführen von Böllern und Raketen ist verboten. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wann und wo genau gilt das Verbot? Die Verbotszone schließt im Süden den Alten Hafen ein und wird von der Flinger Straße begrenzt. Die Heine-Allee zählt samt Mittelstreifen dazu, die Seite am Kaufhof nicht mehr. Im Norden ist erst wieder jenseits der Ratinger Straße das Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern erlaubt. Das Verbot gilt von Montag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Dienstag, 1. Januar, 20 Uhr — allerdings nicht auf privatem Gelände.
Welche Art von Feuerwerk ist erlaubt, welche nicht? Das Verbot gilt für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2, das heißt Feuerwerkskörper, die nur wenige Tage vor Silvester an Privatpersonen über 18 Jahren abgegeben werden dürfen. Dazu zählen Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien. Natürlich fallen auch in Deutschland nicht zugelassene Sprengkörper („Polenböller“) unter das Silvester-Verbot.
Freigegeben ist jedoch das so genannte Kleinfeuerwerk (F1), das ganzjährig an Menschen über zwölf Jahren verkauft werden darf. Hierzu zählen etwa Wunderkerzen, Goldregen und Feuerwirbel.
Wie fällt die Bilanz der ersten beiden Verbotsjahre aus? Ziel des Verbotes war es, die Zahl der Verletzten in der Altstadt zu begrenzen. Dort war es stets ein Problem, dass es aufgrund des Besucherandrangs in den engen Gassen kaum möglich war, vorgeschriebenen Sicherheitsabstände einzuhalten. Abstürzende Reste von Feuerwerkskörpern verletzten wiederholt Menschen am Kopf. Mit Böllern und Raketen wurde zudem immer wieder auf Menschen gezielt, wobei auch Alkohol eine große Rolle spielte. Die Feuerwehr sagt nun, dass die Zahl der Verletzten durch das Feuerwerk, etwa auch von Knalltraumata, zurückgegangen ist. Auch Polizei und Ordnungsamt ziehen eine positive Bilanz des Verbots. Isa Fiedler, Sprecherin der Altstadtwirte, stimmt zu. „Es ist friedlicher in der Altstadt geworden. Die Aufenthaltsqualität ist deutlich gestiegen.“
Wie waren die Verletztenzahlen im Vorjahr? Die Feuerwehr zieht für den Erste-Hilfe-Bereich der Düsseldorfer Hilfsorganisationen folgende Bilanz. Die Sanitäter versorgten zehn (Vorjahr: zwölf) Patienten, wovon eine (sieben) Person weiter in ein Krankenhaus transportiert wurde. Kein Jugendlicher musste beim jüngsten Jahreswechsel nach zu viel Alkoholkonsum betreut werden — zuvor war das noch bei vier jungen Personen der Fall.
Die Zahl der Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern lag zuletzt bei sieben (eine) Personen, vier Fälle gab es auf dem Burgplatz.
Wie wir das Verbot kontrolliert? Wie in den Vorjahren auch gibt es keine Kontrollstellen. Die Polizei sowie auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden vielmehr stichpunktartig Besucher durchsuchen oder bei offensichtlichen Verstößen eingreifen. Das Ordnungsamt kündigt an, mit 50 Einsatzkräften vor Ort zu sein.
Wie werden Verstöße geahndet? Nicht erlaubte Feuerwerkskörper werden vor Ort von den Einsatzkräften vernichtet. Dazu stellt die Stadt Wasserbottiche auf. Ihre Zahl wird laut Stadt in diesem Jahr von sieben auf elf steigen. Das zeigt, dass im Vorjahr keine geringen Mengen an zu entsorgenden Raketen und Böllern gefunden wurden. Genauere Angaben macht die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion nicht. Bußgelder sind nicht vorgesehen. Sicherstellung und Verwahrung oder die Aufforderung, sich mit den unerlaubten Feuerwerkskörpern zu entfernen, werden von der Stadt vor allem aufgrund des zu hohen Aufwandes verworfen.