Sozialhilfe-Empfänger mit Konto in Liechtenstein

Ex-Buchhalter kassierte jahrelang zu Unrecht. Nun muss er mehr als 170 000 Euro Strafe zahlen.

Düsseldorf. Jahrelang erpresst wurde die Liechtensteiner Landesbank mit gestohlenen Kunden-Daten. Bei dem Strafprozess vor vier Jahren in Rostock tauchten plötzlich einige der Unterlagen auf — und wurden von den Finanzbehörden beschlagnahmt.

Darunter waren auch drei Kontoauszüge von Hans-Jürgen L., aus denen hervorging, dass der 67-Jährige über erhebliches Vermögen verfügt. Das brachte den ehemaligen Bilanzbuchhalter am Dienstag wegen Betruges auf die Anklagebank. Denn der Mann kassierte jahrelang Sozialhilfe.

Bis zu 430 000 Euro sollen sich auf dem Konto in Liechtenstein angesammelt haben und die Staatsanwaltschaft vermutet, dass es sich dabei nur um die Spitze des Eisbergs handelt. Steuern hat Hans-Jürgen L. dafür bislang nicht bezahlt.

Im Gegenteil. Bereits 2003 soll der 67-Jährige, der inzwischen Rentner ist, Sozialhilfe beantragt und auch bekommen haben. Dabei sollen Kosten von mehr als 53 000 Euro entstanden sein.

In der Anklage war allerdings nur noch von 27 700 Euro die Rede, weil ein Teil der Forderungen inzwischen verjährt ist. „Meine Mutter war damals schwer krank, ihr musste ein Zeh amputiert werden“, erklärte der Angeklagte zu seinem Motiv. Er habe sie rund um die Uhr pflegen müssen und keinen anderen Ausweg mehr gesehen, als Sozialhilfe zu beantragen.

27 700 Euro hat er inzwischen an die Arge zurückgezahlt, allerdings mit einem Entschuldigungsschreiben, das Amtsrichter Hans-Werner Telle-Hetfeld in Rage brachte.

Er nannte es „dreist“ und eine „Unverschämtheit“, dass der ehemalige Buchhalter Sozialhilfe beantragt hatte, anstatt die anfallenden Kosten aus seinem Vermögen zu bezahlen. Stattdessen habe er sich mit den Behörden auch noch um die Größe seiner Wohnung oder Heizkostenzuschüsse gestritten.

Hans-Jürgen L. räumte zwar den Betrug bei der Sozialhilfe ein, verweigerte aber alle Angaben zu seinem Auslandsvermögen. Darum nützte das Teilgeständnis wenig. Der bislang unbescholtene Mann wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 50 000 Euro an den Staat, 100 000 Euro an wohltätige Organisationen und den Rest der 53 000 Euro an die Arge zahlen.