Stadt Düsseldorf verzichtet auf Meldepflicht für Osterfeuer
Die Stadt Düsseldorf verzichtet auf die Anmeldung für Osterfeuer. Trotzdem gibt es bei dem weit verbreiteten Brauch einiges zu beachten.
Düsseldorf. Es gehört für viele zum Osterfest genauso dazu wie der Festgottesdienst, bunt gefärbte Eier oder Hasen: das Osterfeuer. An einem Abend der Festtage zusammenkommen, sich um ein wärmendes Feuer versammeln, vielleicht ein Getränk genießen und plaudern — das macht Spaß. Was es zum Thema Osterfeuer alles zu beachten gibt und wo in der Landeshauptstadt am Wochenende Feuer entzündet werden, verraten wir in einem Überblick.
Welche Feuer gibt es in Düsseldorf? Hier eine kleine Auswahl:
Ostersamstag:
Schützenplatz Wersten, Oplader Straße 16 Uhr
Schützenplatz Unterrath, Karthäuser Straße 70, 15 Uhr
Im Königsbusch, Bertastraße 95, KGV Königsbusch Gerresheim, 16 Uhr
Schützenplatz Bilk, Ubierstraße, 18 Uhr
Kirmesplatz Garath, Frankfurter Straße, 18.30 Uhr
Ostersonntag:
Johanneskirche, Martin-Luther-Platz, 5 Uhr
Ostermontag:
Schützenplatz Lörick, Parkplatz Freibad, Oberlöricker Straße, 14.30 Uhr
In diesem Jahr verzichtet die Stadt auf eine Anmeldung, auf diese Weise soll Bürokratie abgebaut werden, heißt es. Eine Übersicht darüber, wie viele Feuer diesmal in der Stadt entzündet werden, gibt es im Rathaus daher nicht. Meist sind es Vereine, Gruppen oder Nachbarschaften, die zu Osterfeuern einladen.
In manchen Kirchen, wie etwa auch in der Johanneskirche, wird in der Osternacht zu Beginn der Liturgie ein Feuer entzündet, als weltliche Volkssitte ist der Brauch seit 1559 bekannt. Die Wurzeln der Tradition liegen vermutlich aber viel weiter zurück und sind germanisch-heidnischen Ursprungs. Mit Frühlingsfeuern wurde der Winter verabschiedet und die wärmere und hellere Jahreszeit begrüßt.
Oft wird schon im Herbst damit begonnen, Holz für das Osterfeuer zu sammeln. Wer das getan hat, sollte den Stapel vor dem Entzünden unbedingt umschichten oder an anderer Stelle neu aufbauen. So haben Igel, Vögel, Kaninchen und Co. Zeit genug, zu flüchten.
Damit keine giftigen Gase entstehen, darf nur unbehandeltes Holz verbrannt werden. Wer möglichst trockenes Holz verwendet, kann eine große Rauchwolke verhindern. Vorsicht trotzdem: Es können Funken fliegen, also genügend Abstand halten. Wie die Versicherung Arag mitteilt, gilt die Faustregel: mindestens 100 Meter Abstand zu Gebäuden und Bäumen, 50 Meter zu Straßen.
Wenn das Feuer abgebrannt ist, sollten auch die letzten Glutnester gelöscht werden, das funktioniert am besten mit Sand. Für Notfälle muss immer eine Rettungsgasse freigehalten werden.