Wegen Verwendung des Wortes „Genozid“ Strafantrag gegen Walid El Sheikh gestellt
Düsseldorf · Mit den Äußerungen des Düsseldorfer Gastronomen in den sozialen Medien könnte sich nun auch die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Ein Bürger aus dem Saarland hat nach eigener Aussage diesbezüglich Strafantrag gegen El Sheikh gestellt.
Für seinen in den sozialen Medien geäußerten „Genozid“-Vorwurf muss Walid El Sheikh nun möglicherweise mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Gilbert Kallenborn aus Dillingen/Saar nahm dies zum Anlass, Strafantrag gegen den Gastronomen zu stellen. Wie Kallenborn mitteilte, sah er darin den Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches aufgrund antisemitischer Volksverhetzung erfüllt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf konnte den Eingang seiner Anzeige bis gestern noch nicht bestätigen.
Auf seinem Instagram-Account hatte El Sheikh eine Story geteilt, die für scharfe Kritik von Politik und jüdischer Gemeinde gesorgt hatte. Anschließend hatte sich El Sheikh im Gespräch mit Medien dafür entschuldigt und seine Wortwahl bereut. Über die Berichterstattung wurde Anzeigensteller Kallenborn auf die Äußerung aufmerksam.
Der Wirte-Sprecher sei
erfahren in der Öffentlichkeit
„Das Wort Genozid bedeutet, einen beabsichtigten Völkermord zu unterstellen“, sagte er. Er selbst sei kein Unterstützer der Politik des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Doch in der jetzigen Situation, wo der Antisemitismus in Deutschland wieder stark zunehme, sei es wichtig, auf jede „Form der Verharmlosung des Massakers vom 7. Oktober“ hinzuweisen und dies rechtlich zu verfolgen. „Das sind kleine Mosaiksteinchen, von den sich viele Juden hierzulande bedroht fühlen.“
El Sheikh sei als Wirte-Sprecher erfahren in der Öffentlichkeit und wüsste um die Tragweite seiner Worte. „Wenn sich jeder nachträglich für so etwas einfach entschuldigen könnte, würde das ja unser Strafrecht aufweichen.“
El Sheikh betont, die Verwendung des Wortes Genozid zu bereuen
El Sheikh betonte in einem Telefonat noch einmal, dass er die Verwendung des Worts Genozid sehr bereue. Er habe sich dabei auf die Äußerungen einiger israelischer Politiker berufen, in denen er „genozidale Absichten“ aus einer retrospektiven Betrachtung abgeleitet und befürchtet habe und darauf hinweisen wollte.
„Formaljuristisch ist an meiner Äußerung strafrechtlich nichts relevant, das haben mir meine Anwälte bestätigt. Aber mir ist klar, dass das in der Gegenwart und der jetzigen Situation ein absolut falscher Begriff war“, sagte er.
„Dass sich irgendjemand aus der jüdischen Gemeinde davon bedroht fühlt, war nicht mein Ansinnen und tut mir sehr leid.“ Er verurteile die Hamas und unterstütze das Recht Israels, sich zu wehren.
„Das Leid der Zivilbevölkerung in Gaza müsse man jedoch auch nennen dürfen. Mein letzter Satz in diesem Post war deshalb auch: ‚Jedes Leben ist wertvoll’.“