Düsseldorf Strafverfahren: Champagner-Affäre steht vor dem Finale

Strafverfahren gegen Heinrich Pröpper findet nur noch vor dem Amtsgericht statt. Dienstag war die Richterin krank.

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Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft wollte die Korruptionsaffäre um Heinrich Pröpper, den ehemaligen Chef der städtischen Immobilientochter IDR, eigentlich ganz hoch hängen. Doch nachdem das Oberlandesgericht die Anklage erst gar nicht zugelassen hat, schrumpfte das Verfahren zusehends. Am Ende blieb nur noch der Vorwurf der Untreue übrig. Das sollte am Dienstag vor dem Amtsgericht verhandelt werden, wurde aber noch einmal verschoben, weil die Richterin erkrankt ist.

Für Heinrich Pröpper bedeutet der Wechsel zum Amtsgericht schon einen Teilerfolg. Er muss höchstens mit einer Haftstrafe von vier Jahren rechnen, sollte er schuldig gesprochen werden. Wahrscheinlich ist, dass der Ex-Manager als Ersttäter ohnehin mit einer Bewährungsstrafe den Gerichtssaal verlassen wird. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Für die Stadt war die Affäre höchst peinlich. Zwischen 2007 und 2010 hatten sich Politiker und städtische Amtsträger mit Wein oder Champagner im Gesamtwert von 16 500 Euro beschenken lassen. Zur „Klimapflege“, wie es hieß. Die Ermittlungsverfahren gegen die Beschenkten, darunter auch der ehemalige Oberbürgermeister Dirk Elbers, waren meist gegen Geldauflagen eingestellt worden. Damit wurde den Betroffenen eine Gerichtsverhandlung erspart.

Das Oberlandesgericht hatte entschieden, die Korruptions-Anklage nicht zulassen. Weil es sich bei der IDR um eine städtische Tochtergesellschaft handelte, habe sich Pröpper „keine Atmosphäre der Geneigtheit“ erkaufen müssen. Damit blieb nur der Vorwurf der Untreue übrig, weil ein ehemaliger CDU-Ratsherr und IDR-Aufsichtsrat einen Beratervertrag erhalten hatte. Für 71 400 Euro sollen angeblich keine Leistungen erbracht worden sein.

Das spielt auch noch in dem Zivilprozess eine Rolle, den die IDR gegen Pröpper führt. Fünf Millionen Euro Schadensersatz sollen eingeklagt werden. Dabei geht es auch um wirtschaftliche Verluste bei der Verpachtung der Tiefgarage am Grabbeplatz und der Sanierung von Schloss Eller. Hier will das Landgericht am 26. Februar entscheiden.