Trotz Umzug nach Düsseldorf Urteil: Keine Maulkorbpflicht mehr für „Jagger“ und „Louis“
Münster · Zu welcher Rasse gehört ein Hund? Bei dieser Frage kann es nach einem Urteil nicht nur um die Größe gehen. Weitere Merkmale müssen bewertet werden, sagen die obersten NRW-Verwaltungsrichter.
Amtstierärzte müssen sich bei der Bewertung von gefährlichen Hunderassen neben der Körpergröße auch an weiteren Kriterien orientieren. Dabei dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen die Tiere die Größenvorgaben nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten, wie die Richter am Montag in Münster entschieden. Damit gab das OVG den Halterinnen der Hunde „Jagger Bonsai von Amadis“ und „Louis“ Recht und hob eine Entscheidung aus der ersten Instanz auf (Az.: 5 A 3227/17 und 5 A 1631/18).
Die Stadt Düsseldorf hatte die Haltung der Tiere nur unter Auflagen zugelassen, weil sie nach ihrer Auffassung zu groß für Miniatur-Bullterrier sind. Eine Messung durch einen Gerichtsgutachter hatte das zwar bestätigt. Die Tiere waren mit 39,5 und 40 wenige Zentimeter größer als die vom Zuchtverband vorgegeben Sollhöhe von 35,5 Zentimetern. Ein Gutachter des Gerichts aus Bochum aber hatte darauf verwiesen, dass die Tiere außer bei der Größe nicht die notwendigen Merkmale für einen Bullterrier wie eine extrem ausgeprägte Muskulatur hätten.
Die Haltung von Bullterriern ist in NRW nach dem Landeshundegesetz nur unter Auflagen möglich. So müssen die Tiere einen Maulkorb tragen.
Die beiden Hunde waren von den Halterinnen aus Düsseldorf und Marl als Miniatur-Bullterrier gekauft worden. Zum Teil wurde diese Einschätzung vom Amtsveterinär auch bestätigt worden. Nach einem Umzug nach Düsseldorf aber änderte sich plötzlich die Lage für die Hundehalter. So galt nun die erweiterte Leinenpflicht und Maulkorbzwang.
Dagegen hatten die Frauen geklagt. Als Zeugen vor dem OVG sagten jetzt zwei Gutachter aus. Einmal der Amtsveterinär aus Düsseldorf und ein Experte aus Bochum. Beide legten bei der Vermessung von „Jagger“ gemeinsam das Messgeschirr an. Im Ergebnis war das Tier kleiner als noch vor Jahren mit dem Zollstock vermessen, aber doch größer als vom Zuchtverband gewünscht.
Der vom Gericht bestellte Gutachter schaute sich beide Hunde vor dem Richtertisch nochmals an. „Louis“ hatte er 2016 bereits als Einjährigen angeschaut. „Ich bleibe bei meiner Einschätzung von damals. Auch wenn er heute kräftiger ist“, sagte Karan Malla. Der damals 15 Kilogramm schwere Hund habe keine ausgeprägte Muskulatur und auch ansonsten keine klassischen Merkmale eines Standard-Bullterriers.
Das Gericht hatte zuvor bemängelt, dass die Amtsveterinäre landesweit doch sehr unterschiedlich bewerten würden. Experte Malla hatte in der Verhandlung eingestanden, dass die Bewertung „bei Bullterriern schwierig ist und nicht so einfach, wie wir das gerne hätten“.
Das Gericht hat keine Revision zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich.