Gericht Kiosk-Überfall in Düsseldorf: Räuber am DEG-Schal erkannt

Düsseldorf · Der 26-Jährige brauchte dringend Geld. Sein Raub-Versuch ging allerdings gehörig schief und endete aber vor Gericht.

Symbolbild.

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Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Um an Geld zu kommen, überfiel Sven D. (26, Name geändert) ausgerechnet sein Stamm-Büdchen in Eller. An seiner Kleidung erkannte die Angestellte ihn aber sofort – auch wenn sich der Räuber eine Mütze ins Gesicht gezogen hatte. Gestern stand der tollpatschige Räuber vor Gericht.

Sven hatte Schulden. Nicht nur bei den Eltern, sondern auch bei seinem Dealer, der ihm Cannabis verkauft hatte. Der Drogenhändler drängte auf Rückzahlung, bedrohte seinen Kunden. Sven stellte sich noch morgens bei einer Baustelle vor, hoffte dort auf einen Job und Geld. Doch er wurde abgelehnt. Da entschloss er sich zu seinem Raubzug. Auf dem Rückweg zur Wohnung fand er auf dem Baugelände einen Hammer und steckte ihn ein. Dann zerriss er seine Wollmütze, so dass seine Augen und die Nase frei blieben.

So tauchte er dann in seinem Stamm-Büdchen auf, hielt der Verkäuferin den Hammer vor und verlangte Geld. Die erkannte Sven D. direkt – an der Kleidung und auch am DEG-Schal um den Hals. „Mensch, hör auf! Ich kenne dich doch!“ rief sie dem Täter zu. Sie gab ihm ein paar Scheine. Sven D. drängte sich an ihr vorbei und griff in die Kasse. Am Ende hatte er 120 Euro erbeutet. Und auf der Flucht aus dem Kiosk verlor er davon auch noch 40 Euro.

Die Kassiererin rief sofort die Polizei an und sagte den Beamten, nach wem sie suchen müssen. Sven ging sofort zum Hauptbahnhof, um einen Teil seiner Schulden beim Dealer zu begleichen.

Vor Gericht meinte er: „Ich hatte einfach Panik und Angst vor dem Mann.“ Der Staatsanwalt forderte „nur“ zwei Jahre mit Bewährung – wegen der „stümperhaften Ausführung“, so seine Begründung. So urteilte dann auch der Richter und ersparte dem Angeklagten die Haft.