Diesel-Skandal Umwelthilfe: „In Düsseldorf sind wir Fahrverboten am nächsten“
Düsseldorf · Eine wichtige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes steht noch in diesem Jahr bevor.
Nach und nach verhängen Verwaltungsgerichte nach Klagen der Umwelthilfe (DUH) Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten. In Düsseldorf ist das bislang nicht der Fall. Obwohl hier das Verwaltungsgericht im Jahr 2016 das erste Urteil in der Sache gesprochen hatte. Es hatte jedoch lediglich ausgeführt, dass für die angeordnete Verschärfung des Luftreinhalteplans „Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden“ müssten. Woraufhin die Bezirksregierung angab, genau das getan zu haben und ohne Fahrverbote auszukommen. Wer jedoch glaubt, dass mehr als 100 000 Diesel-Fahrer in der Landeshauptstadt deshalb nicht unmittelbar von Fahrverboten bedroht sind, könnte sich irren. Für Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt, steht im Gespräch mit unserer Redaktion fest. „Neben Aachen sind wir Fahrverboten in keiner Stadt in NRW näher als in Düsseldorf.“
Um diese Aussage nachzuvollziehen, ist ein genauer Blick auf die unterschiedlichen juristischen Zwischenstände im Zuge der Klagewelle der Umwelthilfe vonnöten. Bislang hat die Landesregierung nur gegen das Fahrverbotsurteil in Aachen Berufung eingelegt. Laut Gudrun Dahme, Pressedezernentin am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, soll im ersten Halbjahr 2019 eine Entscheidung fallen. Für Städte wie Essen, Köln und Bonn hat die Landesregierung bislang bloß angekündigt, in Berufung zu gehen.
In Düsseldorf stellt sich der Fall anders dar. Hier hatte die DUH im Juni einen Antrag auf Zwangsvollstreckung „schnellstmöglicher wirksamer Maßnahmen“ zur Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte gegen das Land NRW gestellt und war damit vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Begründung des Gerichts: Das Land ist seiner gerichtlich auferlegten Pflicht zur „Prüfung und Abwägung von Dieselfahrverboten nachgekommen“. Allerdings betonte das Gericht, dass die Frage, ob die „Verhältnismäßigkeitsprüfung allen rechtlichen Anforderungen genüge, in einem etwaigen neuen Klageverfahren geklärt werden“ müsse.
Diese Steilvorlage nahm die DUH sogleich auf. Sie legte deshalb nicht nur Beschwerde gegen den Zwangsvollstreckungsbeschluss beim OVG ein, sondern klagt dort zudem gegen den neuen aus ihrer Sicht unzureichenden Luftreinhalteplan. Das OVG will laut Sprecherin Dahme noch in diesem Jahr entscheiden, ob es in dieser Sache in erster Instanz zuständig ist. Das lasse sich möglicherweise aus einer Neuerung im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz herauslesen. In anderen Städten sind deswegen schon Klagen ans OVG weitergereicht worden. Das heißt: Sollte das OVG sich als zuständig ansehen, wovon DUH-Anwalt Klinger ausgeht, wäre Düsseldorf neben Aachen die erste Stadt, über die in Münster entschieden würde.
Und nach den Urteilen zuletzt wäre es tatsächlich eine Überraschung, wenn dort keine konkreten Fahrverbote für Düsseldorf erlassen würden. „Die werden dann sehr schnell kommen“, sagt Klinger. Allerdings gibt Dahme zu bedenken, dass gegen ein solches Urteil noch einmal Rechtsmittel eingelegt werden könnten. Wenn etwa eine Revision zugelassen würde, müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Das heißt: Möglicherweise zieht noch einmal Zeit ins Land. Es sei denn, die Umwelthilfe wäre auf einem weiteren juristischen Weg erfolgreich, den sie in Hessen verfolgt. Dort will sie durchsetzen, dass verordnete Fahrverbote nicht von Berufungsverfahren aufgehalten werden. Klinger: „Die Politik spielt auf Zeit. Das hat zur Folge, dass die Fahrverbote dann für viele Autofahrer sehr plötzlich kommen.“