Düsseldorf Umweltschmutz: Was in Düsseldorf erlaubt ist und was nicht

Die Umwelt zu verschmutzen, zieht saftige Bußgelder nach sich. Die „rote Karte“ klärt über Strafen auf.

Foto: Bernd Schaller

Düsseldorf. In Köln wurde kürzlich einem Seifenblasenkünstler verboten, seiner Tätigkeit nachzugehen. Das Kölner Ordnungsamt hatte Einwände, da die Seifenlauge die Umwelt verschmutzt. An welche Spielregeln müssen sich Düsseldorfer Straßenkünstler und vor allem die Bürger halten?

Foto: Stadt Düsseldorf

Künstler und Musiker dürfen prinzipiell überall auftreten, allerdings nur 30 Minuten pro Stunde. Danach müssen sie den Standort wechseln. Stellen sie aber an einer bestimmten Stelle eine Belästigung oder Gefährdung für den Verkehr dar, darf das Ordnungsamt die Darbietung sofort abbrechen. „Prinzipiell sind die Strafen zu vermeiden. Mit gesundem Menschenverstand sollte jedem bewusst sein, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt“, so ein Sprecher des Ordnungsamtes. „Seifenblasen stellen für uns keine Verschmutzung der Umwelt dar.“

Doch welches Vergehen wird als Verschmutzung der Umwelt angesehen? Die Stadt informiert über die Regeln mit der sogenannten roten Karte. Dort sind die konkreten Strafgelder für das jeweilige Vergehen mit flotten Sprüchen abgebildet. Die Höhe der Strafen auf der Karte reichen von 10 Euro für das Wegschnippen von Zigaretten bis zu 150 Euro für die „Entsorgung“ von Sperrmüll am Straßenrand.

Allerdings kann es auch teurer werden. Die Entsorgung eines Kühlschranks am Straßenrand kostet 1000 Euro. Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind im gesamten Stadtgebiet unterwegs und geben dem Müllsünder die rote Karte (siehe Bild 2) gleich mit. So soll eine Wiederholung ausgeschlossen werden.

„Die sichtbare Präsenz unserer Mitarbeiter sorgt aber dafür, dass zahlreiche Verstöße erst gar nicht begangen werden“, sagt der Ordnungsdezernent Stephan Keller. „Es ist aber unmöglich, jedes kleine Vergehen zu bestrafen.“ Das Ordnungsamt appelliert an die Vernunft der Bürger. Die Resonanz auf die rote Karte ist positiv. Manch ein Bürger findet die abgebildeten Strafen sogar noch zu niedrig. „Im Sommer verursachen die Griller den Dreck am Rhein und an Karneval pinkelt jeder hin wo er will“, sagt die Düsseldorferin Kathrin Heller. Ihrer Meinung nach könnten die Verwarngelder noch höher ausfallen. „Eine andere Sprache verstehen die Leute doch nicht.“

Wer beim Wildpinkeln in Düsseldorf erwischt wird, muss 35 Euro bezahlen. Der gleiche Betrag wird fällig, wene ein Kaugummi nicht im Mülleimer entsorgt wird oder Essensreste auf den Boden geschmissen werden. Wer die „Tretminen“ seines Vierbeiners nicht entsorgt, muss 75 Euro zahlen.

In den Winterwochen können die Straßen und Bürgersteige spiegelglatt werden, doch Vorsicht bei der Benutzung von Streusalz. Hier wird ein saftiges Bußgeld fällig. In Düsseldorf gilt, wie in vielen anderen Kommunen auch, ein Streusalzverbot. Nur bei Treppenaufgängen und besonders steilen Hängen darf es verteilt werden.

Die Stadt benutzt es übrigens auf Hauptstraßen. Das Bußgeld hierfür beträgt in Düsseldorf bis zu 500 Euro. Der Grund für das Verbot: Zu 90 Prozent besteht das Streusalz aus Natriumchlorid, es versauert den Boden und schadet Bäumen und kleinen Tieren. Anstelle von Salz sollte man Sand, Granulat oder Asche benutzen, empfiehlt die Verbrauchschutzzentrale. Dezernent Keller würde sich freuen, wenn sich die Düsseldorfer an die „Spielregeln“ halten: „Einerseits wären dann die Straßen sauberer und auf der anderen Seite können die Bürger ihr Geld für schönere Dinge ausgeben.“ Gerade vor Weihnachten kann man ja jeden Euro gebrauchen.