Urteil im Sängerstreit: Den „wahren Wendler“ gibt es zweimal
Düsseldorf (dpa) - Schlagersänger Michael Wendler darf auch künftig unter seinem Nachnamen auftreten - ebenso wie ein deutlich weniger bekannter Kontrahent. Das Düsseldorfer Landgericht wies am Mittwoch den Versuch von Nebenjob-Sänger Frank Wendler (52) ab, seinem prominenten Namensvetter zu verbieten, als „der Wendler“ aufzutreten.
Der Velberter Frank Wendler hatte argumentiert, dass er schon wesentlich länger unter diesem Namen auf der Bühne stehe und singe. Außerdem habe er seit 2008 die Markenrechte für „Der Wendler“.
Die Karriere des wesentlich erfolgreicheren Michael Wendler (39, „Sie liebt den DJ“) aus Dinslaken begann 1998. Während Frank Wendler seit Geburt so heißt, legte sich Schlager-König Michael Wendler, mit Geburtsnamen Skowronek, seinen Künstlernamen erst später zu. Frank Wendler muss nun seine Wortmarke „Der Wendler“ löschen lassen.