Verfahren: Flugangst-Trainer abgetaucht
Der Prozess gegen Marc Roman Trautmann ruht, seine Ambulanz wirbt aber weiter um Kunden.
Düsseldorf. Es war im Januar 2010, als die Betrugsvorwürfe gegen Marc Roman Trautmann auftauchten. Der Chef und Gründer der Flugangst-Ambulanz am Düsseldorfer Flughafen soll zahlreiche Kunden um ihre Gebühren für Seminare geprellt haben, die nie stattfanden. Die Bilanz nach zwei Jahren ist aber ernüchternd: Der Prozess ist unterbrochen, Trautmann untergetaucht, die Geschädigten sitzen auf ihren Forderungen. Und in der Zwischenzeit hat Trautmann seine Homepage erneuert und wirbt dort weiter um Kunden.
Oberstaatsanwalt Axel Stahl kann darin aber „keinen Skandal“ erkennen: „Herr Trautmann ist nicht verurteilt, da gilt die Unschuldsvermutung.“ Allerdings habe er die Tatsache dem Gericht mitgeteilt, damit dieses es an die Polizei weiterleiten kann. Stahls Kollege Ralf Herrenbrück betont jedoch, nach Beginn des Prozesses habe es keine Anzeigen mehr gegeben.
Tatsächlich dürfte es für Trautmann schwierig sein, mit seiner Flugangst-Idee weiter viel Geld zu verdienen. Zahlreiche überregionale Medien berichteten über die Vorwürfe gegen ihn. Zuvor war er dort zum Teil ein gefragter Experte in Fragen rund um Flugsicherheit gewesen.
Trautmann war im Frühjahr zum Auftakt des Prozesses einmal erschienen, anschließend aber keiner Vorladung der Justiz mehr gefolgt. Wie berichtet, wurde er daraufhin zur Fahndung ausgeschrieben. Mutmaßlich hält er sich zurzeit auf Mallorca auf. Zu Beginn der Ermittlungen war den Behörden auch ein Wohnsitz bekannt, unter dem er angeschrieben wurde. Jetzt heißt es: „Wir haben keinen Hinweis auf seinen Aufenthalt.“
Der nächste Schritt in einem solchen Verfahren könnte eine Zielfahndung sein. Dafür ist laut Axel Stahl Trautmanns Fall aber nicht schwerwiegend genug. „Üblicherweise gehen die Leute uns früher oder später ins Netz.“
Die Staatsanwaltschaft sprach zu Beginn der Ermittlungen von rund 40 Fällen, meist ging es um 499 Euro. Es hat jedoch noch weitere Fälle gegeben, Betroffene meldeten sich zum Teil bei der WZ. Bei Anzeigen, die nach Anklageerhebung gestellt wurden, stellten die Staatsanwälte die Verfahren gleich wieder ein, sie seien für das strafrechtliche Verfahren nicht mehr von Belang.