Vermeintliche Kofferbombe: Keine Fahndung mit Bildern nach dem Besitzer
Düsseldorf. Nach dem Bombenalarm am Düsseldorfer Flughafen wird es keine öffentliche Fahndung nach dem Besitzer oder den Besitzern des verdächtigen Koffers geben. Das Amtsgericht hat am Mittwoch den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
Es gäbe keine ausreichenden Verdachtsmomente, dass eine erhebliche Straftat vorliegt, erklärt Gerichtssprecher Mihael Pohar auf WZ-Anfrage. Es bedeutet also: Es gibt Aufnahmen, auf denen derjenige zu sehen ist, der den Trolley im Terminal abgestellt hat. Sie dürfen aber nicht veröffentlicht werden, um den Täter zu finden.
"Wir gehen in die Beschwerde", kündigt Staatsanwalt Ralf Herrenbrück allerdings an. Dann muss das Landgericht entscheiden. Herrenbrück rechtfertigt die angestrebte Fahndung damit, dass das Abstellen des Koffers mit diesem Inhalt ganz offensichtlich eine Straftat vortäuschen sollte.
Der Trolley war am Dienstag vergangener Woche im Terminal entdeckt worden. Beim Röntgen sahen die Entschärfer mehrere Pakete mit einer unklaren Substanz, Kabel und Metallstäbe. Daraufhin wurde das Flughafengebäude komplett geräumt, der Flugbetrieb für Stunden gestoppt. 10.000 Passagiere waren betroffen, 140 Flüge fielen aus - ein immenser Schaden, den der Flughafen noch immer nicht beziffern kann. Der Koffer wurde schließlich mit einem Wassergewehr beschossen und so geöffnet. Die Analyse der Päckchen beim LKA ergab schließlich, dass in den Paketen lediglich Mehl und eine Gewürzmischung mit Zimt waren. Die Ermittler schließen aber nicht aus, dass der Koffer als Bombenattrappe platziert wurde, oder dass die Spur zu Drogenschmugglern führen könnte