Er hatte in der Düsseldorfer JVA einen Mitgefangenen bedroht. Wenn er ihm nicht seine 500 Euro teure Halskette und seine 150 Euro teuren Marken-Turnschuhe gebe, werde er ihn „kaputtschlagen“.
Die Tat rührte offenbar aus Rache, weil das Opfer den 23-Jährigen zuvor als Zeuge nach einer Körperverletzung im Gefängnis von Heinsberg belastet hatte. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte am Mittwoch die Haftstrafe der Vorinstanz, setzte sie allerdings im Gegensatz zum Amtsgericht zur Bewährung aus.