Loveparade-Prozess auf dem Messegelände?
Das Duisburger Landgericht und Düsseldorf Congress verhandeln.
Düsseldorf. Es wäre gleich in zweifacher Hinsicht eine Premiere. Zum ersten Mal müsste im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf ein Gerichtsprozess aus Platzgründen außerhalb eines Gerichtsgebäudes verhandelt werden und zum ersten Mal gebe es einen auf dem Düsseldorfer Messegelände. Noch ist zwar nichts entschieden, aber es laufen bereits Gespräche zwischen Duisburger Landgericht und Düsseldorf Congress Sport & Event, wie beide Seiten jetzt gegenüber der WZ bestätigten.
Gerichtssprecher Bernhard Kuchler erklärt: „Es gibt einfach zu viel Verfahrensbeteiligte, da reicht unser größter Saal nicht aus.“ Noch kämpft sich das Gericht zwar durch 37 000 Seiten Ermittlungsakten und prüft, ob es ein Hauptverfahren eröffnet — doch das ist sehr wahrscheinlich. Und die Staatsanwaltschaft hat bereits gegen zehn Beschuldigte Anklage erhoben, zudem geht sie bislang von 27 Nebenklägern und 48 weiteren Klägern mit zivilrechtlichen Ansprüchen aus, jeweils plus Anwälte. „Zudem rechnen wir mit einem sehr großen Medieninteresse“, sagt Kuchler.
Ins Auge gefasst habe man deshalb neben „einigen anderen Orten“ das Congress Center Ost der Düsseldorfer Messe, das ansonsten Raum für Tagungen und Seminare bietet. „Die Erreichbarkeit wäre schon mal sehr gut“, sagt Kuchler auch mit Blick auf die U 79, die Duisburg und Düsseldorf miteinander verbindet und auch in der Nähe der Messe-Ost vorbei führt. Auch die Kapazitäten dürften ausreichen. 600 Plätze bieten die drei Tagungsräume im ersten Stock, wenn sie zu einem umgebaut und in Reihe bestuhlt werden. 754 Quadratmeter Fläche stehen dann zur Verfügung.
Zusätzlich müssten dann wohl auch Sicherheitsschleusen eingerichtet werden, Standard bei Gerichtsprozessen in NRW. Zu Details in diesen Fragen will sich Kuchler allerdings nicht äußern. „Ein Schritt nach dem anderen.“
Wann eine Entscheidung über die Örtlichkeit getroffen wird, ist noch offen. Einige Wochen dürfte es mindestens noch dauern. Fest stehen könnte sie laut Kuchler auch schon, bevor das Gericht das Hauptverfahren eröffnet hat. „Wir wollen danach keine Zeit verlieren.“
Wie außergewöhnlich ein Prozess außerhalb des Gerichts wäre, erklärt auch Andreas Vitek, Pressesprecher des Oberlandesgerichts: „Ein solcher Fall war uns bislang nicht bekannt. Es gab lediglich Fälle, wo Strafprozesse etwa aus dem Bezirk Duisburg aus Sicherheitsgründen in das Prozessgebäude am Kapellweg verlegt wurden.“
Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg verloren bei einer Massenpanik 21 Menschen ihr Leben, hunderte wurden zum Teil schwer verletzt.