Wehrhahn-Prozess in Düsseldorf: Staatsanwaltschaft will weitere Ermittlungen
Statt des Plädoyers wurden 18 neue Anträge gestellt. Das Gericht will bis zum 9. Juli darüber entscheiden.
Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft will sich im Prozess um den Bombenanschlag Am Wehrhahn nicht kampflos geschlagen geben. Anstatt wie geplant zu plädieren, wurden am Dienstag 18 neue Beweisanträge gestellt. Dabei geht es unter anderem darum, ob Ralf S. nachgewiesen werden kann, dass er schön vor der Tat Auseinandersetzungen mit Sprachschülern hatte. Außerdem sollen noch einmal Zeugen befragt werden, die bestätigen könnten, dass der 51-Jährige fundierte Kenntnisse über den Umgang mit Granaten und Panzerfäusten hatte.
Bis zum 9. Juli will das Gericht entscheiden, ob es den Anträgen stattgibt. In einem Fall hat der Vorsitzende Richter Rainer Drees bereits angekündigt, dem Antrag zu folgen. Es sollen noch einmal Zeugen zu dem Thema gehört werden, ob Ralf S. einen persönlichen Konflikt mit Teilnehmern der Sprachkurse hatte. Die Opfer, die in dem Prozess aussagten, wussten davon nichts. Es soll aber Auseinandersetzungen mit früheren Kursteilnehmern gegeben haben.
Außerdem fordert die Staatsanwaltschaft, dass mehrere Zeugen gehört werden, die etwas zur Gewaltbereitschaft des Angeklagten aussagen können. Der sei keineswegs nur ein Spinner, der viel redet, aber nichts tut. Vielmehr habe er immer wieder Ex-Lebensgefährtinnen und ehemalige Mitarbeiter seines Sicherheitsdienstes bedroht und auch misshandelt. Zudem soll er seinen eigenen Hund mit einem Messer getötet haben.
Schließlich will die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass Ralf. S sehr wohl Erfahrung im Umgang mit Sprengkörpern hatte. Aus seiner Bundeswehrzeit soll es eine so genannte „Schieß-Kladde“ geben, aus der hervorgeht, dass er mit Handgranaten und Panzerfäusten geübt hat. Weitere Anträge beziehen sich unter anderem auf die Wohnung an der Gerresheimer Straße, die der Angeklagte angemietet hatte, aber nur als Abstellkammer nutzte. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Räume nur genutzt wurden, um dort die Bombe zu bauen.
Das Gericht will sich nun mehrere Tage Zeit nehmen, um die 18 Anträge zu prüfen. Vorsichtshalber wurden bereits Verhandlungstermine bis zum 3. August angesetzt, obwohl das Verfahren eigentlich Mitte Juli beendet sein sollte.