Wenn der Automat streikt — und der Kontrolleur kommt
Wer in der Bahn wegen eines Defekts kein gültiges Ticket hat, ist nicht gleich ein Schwarzfahrer. Die WZ erklärt, was zu tun ist.
Düsseldorf. Alltag in den Schienenfahrzeugen der Rheinbahn: Automaten für die Entwertung der Tickets sind komplett defekt, die Fahrausweisautomaten geben kein Wechselgeld heraus, nehmen keine Scheine — oder die Münzen fallen immer wieder durch.
Auch in einschlägigen Online-Foren werden die Probleme eifrig diskutiert. So fragt ein Teilnehmer im Drehscheiben-Forum nach der Rechtslage, wenn er am Münzautomat in der Bahn nicht zahlen kann, weil er nur Scheine dabei hat. „In solchen Fällen kennen die ,Kontros’ meist eh keine Gnade, da wird der Kunde ausgenommen wie ne Weihnachtsgans“, antwortet ein anderer.
Damit das nicht passiert, hier die gängigsten Situationen und ihre Auflösung durch Rheinbahn-Sprecher Eckhard Lander:
Was ist, wenn am Automaten die Münzen durchfallen (oder Scheine nicht genommen werden)? Nicht aussteigen und die nächste Bahn abwarten, aber an den Fahrer wenden, ihm den Defekt melden und sich bei ihm in der Nähe aufhalten, falls eine Kontrolle kommt. Falls der Automat im zweiten Wagen defekt ist, den Wagen davor aufsuchen (oder umgekehrt).
Bin ich verpflichtet, Fahrgäste um Wechselgeld zu bitten? Ja, wegen der Mitwirkungspflicht beim Versuch, sich ein gültiges Ticket zu verschaffen.
Was ist, wenn ich ein ungelöstes Ticket habe, im Wagen aber jeder Entwerter kaputt ist (tatsächlich geschehen kürzlich in einer Bahn der Linie 712)? Wiederum an den Fahrer wenden. Allein schon deshalb, damit der Fahrer über die Leitstelle für „mobile Abhilfe“ sorgen kann.
Was ist, wenn der Ticketautomat meinen Schein für ein Viererticket nicht nimmt, mein Kleingeld für eine Einzelfahrt aber sehr wohl: Bin ich verpflichtet, die teurere Einzelfahrt zu lösen? Ja, aber der Fahrgast kann über einen Vordruck zur Automatenstörung sein Geld zurückbekommen (siehe Kasten).
Was ist, wenn ich kontrolliert werde und ich bin aufgrund oben dargestellter Sachverhalte im Recht, der Kontrolleur sieht mich aber als „Schwarzfahrer“?
Juristisch liegt die Beweispflicht beim Fahrgast, aber wenn man sich Fahrzeugnummer, Linie, Fahrtrichtung, Datum, Uhrzeit merkt und das alles belegen kann, wird man bei der Rheinbahn Kulanz erfahren. Allerdings entstehen laut Beförderungsbedingungen trotzdem Kosten (siehe ebenfalls Kasten).
Haben Kontrolleure einen Ermessensspielraum? Wenn ja, wie sieht er aus?
Ja, natürlich haben sie den und brauchen ihn auch. Einschränkend gilt, dass der aber mit großem Fingerspitzengefühl angewendet werden muss, wegen des Gleichbehandlungszwangs und wegen der Streitigkeiten, die sich oft auch daran entzünden, wenn Fahrgäste Zeugen einer anderen Behandlung werden als die, die sie womöglich selbst schon erfahren haben.
Was ist, wenn ein Fahrgast deshalb kein gültiges Ticket hat, weil er aufgrund seiner Nationalität tatsächlich nicht verstanden hat, was er lösen muss?
Wenn der Fahrgast „erwischt“ wird, liegt das im Ermessensspielraum der Prüfer. Aber jeder von uns wird in Moskau, Dublin oder Madrid nicht anders behandelt, wenn wir keinen gültigen Fahrschein haben. Der Besucherstatus hilft nicht. Ausnahmen bestätigen die Regel . . .