Strafbefehl vom Amtsgericht Renitente Autofahrerin muss 2500 Euro zahlen
Düsseldorf · Strafbefehl nach Behinderung der Sicherheitskräfte an der Unfallstelle.
Ein unschöner Fall von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist zumindest vorläufig gerichtlich abgeschlossen: Eine 51-jährige Frau bekam vom Amtsgericht einen Strafbefehl in Höhe von 2500 Euro (50 Tagessätze à 50 Euro) zugeschickt.
Am 31. Juli vergangenen Jahres war es auf der Brüsseler Straße zu einem Unfall gekommen. Die Rettungskräfte waren gerade damit beschäftigt, einen 16-Jährigen Mopedfahrer, der mit einem Autotransporter kollidiert war, mit schwerem Gerät zu befreien. Die Düsseldorferin stand mit ihrem Auto unmittelbar hinter der Unfallstelle im Stau.
Immer wieder, so die Darstellung der Sicherheitskräfte, sei sie aus ihrem Fahrzeug ausgestiegen, habe ihr Unverständnis über die Sperrmaßnahmen geäußert, sie wolle endlich weiterfahren. Die Frau sei dabei in die Rettungsgasse getreten, die für nachfolgende Rettungsfahrzeuge gesperrt war. Sie habe die Anweisungen der Beamten ignoriert, an ihrem Auto zu bleiben, um die Maßnahmen, die der (am Ende vergeblichen) Rettung eines Menschenlebens dienten, nicht zu behindern. Der Junge war ein paar Tage später gestorben.
Schließlich habe die Frau die Polizeikräfte angeschrien, dass sie nicht mehr warten könne. Sie müsse sonst ihren Termin absagen. Als die Polizei ihre Handtasche zwecks Personalienfeststellung durchsuchen wollte, habe die Frau versucht, dies durch Festhalten der Tasche zu verhindern.
Wie häufig bei weniger schweren Delikten wurde der Fall durch einen Strafbefehl abgeschlossen. Bis zu zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls könnte die Frau nun noch Einspruch einlegen. Ob ihr Anwalt ihr dazu rät, ist eher zweifelhaft. Denn dann würde das für sie jedenfalls aus Polizeisicht wenig schmeichelhafte Geschehen noch einmal in einer mündlichen Hauptverhandlung aufgerollt.