Prozessauftakt in Düsseldorf Zu heiß geduscht - Hotelgast verlangt Schmerzensgeld
Das Amtsgericht verhandelt den Fall am kommenden Mittwoch.
Düsseldorf (dpa). Eine Frau verlangt in Düsseldorf von einem Hotel mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld, weil sie durch zu heißes Duschwasser Verbrühungen erlitten haben will. Das Amtsgericht verhandelt den Fall am kommenden Mittwoch (Az.: 31 C 12351/14).
Die Klägerin aus Göttingen gibt an, sie habe eine angenehme Wassertemperatur eingestellt und sich geduscht. Plötzlich habe die Kaltwasserzufuhr gestoppt und ihr sei extrem heißes Wasser über den Rücken gelaufen. Die Verbrühungen entsprächen Verbrennungen zweiten Grades. Wegen der Schiebetüren habe sie nicht sofort aus der Dusche springen können.
Die Klägerin wirft der Hotelbetreiberin vor, sie habe keine Sicherheitsarmatur eingebaut, die verhindert, dass aus der Dusche über 38 Grad heißes Wasser kommt. Dies sei nicht vorgeschrieben, wehrt sich das Unternehmen. Es bestreitet auch die Darstellung der Klägerin.