Höhere Strafe gefordert Erstes Urteil im Missbrauchsfall Lügde - Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Detmold · Die Bewährungsstrafe für einen Mittäter beim massenhaften Kindesmissbrauch von Lügde stößt auf Widerspruch. Die Staatsanwaltschaft hat nun einen Antrag auf Revision gestellt.
Nach dem ersten Urteil im Missbrauchsfall Lügde hat die Staatsanwaltschaft Detmold einen Antrag auf Revision gestellt. Das sagte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Das Landgericht Detmold hatte am Mittwochabend einen Mann aus Niedersachsen wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte mit zwei Jahren und neun Monaten eine deutlich höhere Strafe gefordert, bei der keine Bewährung möglich ist.
Sollte die Staatsanwaltschaft bei der Revision bleiben, würde der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Würde der BGH fündig, müsste das Landgericht Detmold den Fall neu aufrollen.
Der 49-Jährige aus Stade hatte vor über acht Jahren per Webcam in vier Fällen den sexuellen Missbrauch eines Kindes beobachtet und einen Mitangeklagten angestiftet. Nach einer mehrmonatigen Untersuchungshaft verließ der Verurteilte am Mittwochabend das Gericht als freier Mann.
Der nordrhein-westfälische Familienminister Joachim Stamp (FDP) sieht hier eine Lücke im Strafrecht. „Es kann nicht sein, dass es bei einem solchen Vergehen, was Leben zerstört, eine Bewährungsstrafe geben kann“, kritisierte er. „Das ist ein falsches Signal.“ Ähnlich äußerte sich der Deutsche Kinderschutzbund.
Stamp präsentierte in Düsseldorf Handlungsempfehlungen, wie Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden könnten. Dafür sollten Kitas, Schulen, Vereine und Freizeitstätten künftig Mindeststandards aufstellen, heißt es in seinem Papier. Stamp sagte zu, im kommenden Jahr eine Landesfachstelle als Anlaufstelle für Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe einzurichten. Sowohl die Vorsorge gegen Kindesmissbrauch als auch die Nachsorge bei den Opfern solle dadurch verbessert werden.
Handlungsbedarf sieht Stamp auch bei den Jugendämtern. Allerdings habe sein Ministerium hier keine Durchgriffsrechte, da die Aufsicht - verfassungsrechtlich verankert - bei den Kommunen liege. Das im benachbarten Niedersachsen rechtlich zuständige Jugendamt Hameln-Pyrmont hatte einem arbeitslosen Dauercamper in Lügde (Nordrhein-Westfalen) trotz seiner vermüllten Behausung die Pflegeerlaubnis für ein Kindergartenkind übertragen - auf Wunsch der Kindesmutter. Die heute Achtjährige soll in mehr als 100 Fällen von ihrem Pflegevater missbraucht worden sein.
Die Zuständigkeiten von Jugendämtern müssten bundesrechtlich geklärt werden - ebenso wie die Voraussetzungen für eine Pflege-Erlaubnis, forderte Stamp. Bislang fehlten im Sozialgesetzbuch Ausschlussgründe - etwa zu Familien- und Wohnverhältnissen, erläuterte Stamp. Ein Campingwagen eines alleinstehenden Mannes - wie im Fall Lügde - sei jedenfalls keine angemessene Pflegestelle.
Das Landgericht Detmold setzt den Prozess gegen die beiden Hauptangeklagten, die über Jahre mehr als 40 Kinder auf dem Campingplatz hundertfach missbraucht haben sollen, am 1. August fort.