Urteil Ex-Sparda-Bank-Chef vom Landgericht Münster verurteilt

Münster · 141 Fälle der Untreue – der ehemalige Vorstandschef der Sparda-Bank Enrico Kahl wurde vom Landgericht Münster verurteilt. Dabei sind Abrechnungen von Konzertbesuchen, Privatfeiern und teurem Essen.

Foto: dpa/David Inderlied

Der ehemalige Vorstandschef der Sparda-Bank Münster ist nach einem Urteil des Landgerichts Münster zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich ordnete das Gericht den Einzug von knapp 200 000 Euro an. Damit blieben die Richter am Freitag unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte für den Spesen- und Abrechnungsbetrug durch Enrico Kahl in Höhe von rund 460 000 Euro drei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 20 KLs 3/20).

Nach Überzeugung der Strafkammer um den Vorsitzenden Richter Gregor Saremba hat sich Kahl in 141 Fällen der Untreue schuldig gemacht. Dabei nahmen 71 Abrechnungen von privaten Feiern, teuren Essen und Konzertbesuchen den größten Teil ein. Im Fall der Kündigung einer Mitarbeiterin hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Haftstrafe gefordert. Einen Schaden für die Bank aber konnte das Gericht in diesem Punkt nicht nachvollziehen und sprach den ehemaligen Bankmanager frei.

Kahl war 2015 nach Routine-Prüfungen vom Aufsichtsrat fristlos entlassen worden. Der Bank-Manager war 20 Jahre lang Vorstand und seit 1998 Vorstandschef der Genossenschaftsbank. Kahl hatte erst im Prozess die Vorwürfe eingeräumt.

(dpa)