Berufungsverhandlung Feuerzeugwurf: Berufung von Kiel und St. Pauli unzulässig
Frankfurt/Main · Die juristische Aufarbeitung des Feuerzeugwurfs gegen Bochums Torwart Patrick Drewes hat auch Einfluss auf den Abstiegskampf. Holstein Kiel und der FC St. Pauli scheitern aber bei ihrer Berufung.
Der Einspruch der Abstiegskandidaten FC St. Pauli und von Holstein Kiel in der Berufungsverhandlung um den Feuerzeugwurf-Eklat aus der Bundesliga ist abgewiesen worden. Die Berufungen gegen das Urteil seien unzulässig, entschied das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt/Main.
Die beiden Clubs waren nicht am Skandal-Spiel 1. FC Union Berlin - VfL Bochum vom 14. Dezember beteiligt, sahen aber eine Einflussnahme auf die Integrität des Wettbewerbs - genau genommen auf den Abstiegskampf.
„Ein nicht praktikabler Weg“
Ein berechtigtes Interesse könne jeder Verein haben, so der Richter. Man habe geprüft, wann ein „unmittelbares“ Interesse bestehe. Der Kreis der Vereine könne aber nicht zu groß gezogen werden. „Dies wäre ein nicht praktikabler Weg“, hieß es zur Begründung weiter.
Das Sportgericht des Verbandes hatte in erster Instanz geurteilt, dass die Partie nicht wie ausgegangen 1:1 gewertet wird, sondern mit 2:0 für die Bochumer. Die Begegnung im Stadion An der Alten Försterei war in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Patrick Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.
Neben Union Berlin hatten auch St. Pauli als Tabellen-15. und Kiel als Schlusslicht Berufung gegen das Urteil des Sportgerichts eingelegt. Zum Auftakt der zweiten Verhandlung entschied aber das DFB-Bundesgericht unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer, dass die Berufungen nicht zugelassen werden.
„Ihnen geht es doch nur um die Punkte“
Bochums Anwalt Christoph Schickhardt sagte in die Richtung der Rechtsvertretung von Kiel und St. Pauli: „Hören Sie auf mit Moral und sportliche Integrität - Ihnen geht es doch nur um die Punkte.“ Am letzten Spieltag empfängt St. Pauli die Bochumer - womöglich zu einem Endspiel um den Klassenverbleib.
Wenn das Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts vom 9. Januar bestätigt, hätte Bochum zwei Punkte mehr in der Tabelle und würde nach dem derzeitigen Stand den 1. FC Heidenheim, der sich nicht in den juristischen Streit einmischen wollte, um zwei Zähler überflügeln und vom 16. Platz verdrängen. Berlin (13.) würde ein Punkt abgezogen.
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