Die Finanzverwaltung in NRW darf Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT zum Schreiben von internen Vermerken oder zur Erstellung von Bildern nutzen. Das hat das Finanzministerium in einem Erlass geregelt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach bleibt die Verantwortung aber bei den Beamten - die am Ende die „fachliche und sachliche Richtigkeit“ sicherstellen müssen.
Sogenannte „Chatbots“ wie ChatGPT oder Google Gemini erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Seit wenigen Tagen können auch viele WhatsApp-Nutzer einen integrierten Chatbot nutzen, der Fragen beantwortet oder Aufgaben erfüllt wie „Schreibe mir einen Brief an das Finanzamt zum Thema Grundsteuer“. Umgekehrt bieten solche Programme laut dem Erlass des Ministeriums „auch für die Beschäftigten der Finanzverwaltung NRW neue Möglichkeiten und Unterstützung bei der täglichen Arbeit.“
Recherche von Rechtsanfragen und Bilder für Broschüren
Bei „zielgerichteter Anwendung“, so das Papier, ließen sich „deutliche Effizienzgewinne und Arbeitserleichterungen mit KI-Chatbots umsetzen.“ Der Erlass macht dazu klare Vorgaben. So sind die „Recherche von allgemeinen Rechtsfragen“ oder die „Erstellung von Texten für die Öffentlichkeit“ erlaubt. Die „Erstellung von Bildern“ bezieht sich auf „Symbole, Icons, Bilder für Flyer/ Broschüren/ Kampagnen.“
Die Eingabe von „Dienstgeheimnissen und vertraulichen Informationen“ ist dagegen verboten. Die Ergebnisse dürfen „keine diskriminierenden Aussagen enthalten“ und müssen auf mögliche Plagiate überprüft werden. In einer begleitenden Handreichung für die Mitarbeiter der Finanzverwaltung heißt es: „Die Verantwortung für einen Vorgang bleibt bei Ihnen, auch wenn KI Sie dabei unterstützt.“
Minister: Erlass mit Leitplanken für Nutzung der KI
Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) sagte der dpa: „Wenn der Einsatz moderner Technologien unseren Beschäftigten die Arbeit erleichtert und zugleich den Service für Bürgerinnen und Bürger optimieren kann, müssen wir ihn ermöglichen - natürlich in klaren Grenzen.“ Dafür habe man mit dem Erlass „Leitplanken“ für Handlungssicherheit und als Schutz aufgestellt.
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