Ist er nicht, wie das Oberverwaltungsgericht Münster entschied. Hinter dieser zunächst lokalen Dimension hat die Entscheidung politische Strahlkraft. Es geht um mehr als Bauplanungsrecht und die Last für unmittelbar Betroffene. Es geht um die Diskussion, die vor dem Hintergrund des in Form von Hitzeperioden und Starkregen spürbaren Klimawandels längst einen neuen Drall bekommt. Da mutet es umso befremdlicher an, dass der Kohleausstieg beschlossen wird, um CO2-Emissionen zu reduzieren, gleichzeitig aber ein neues Steinkohlekraftwerk ans Netz geht. Eines, das sein „Futter“ freilich nicht mehr aus deutschen Bergwerken erhält. Dieses wird (nicht klimaneutral) aus anderen Weltgegenden wie Kolumbien und Russland importiert. Bis Ende 2038, so der Plan. Gewiss, Datteln IV arbeitet mit höherem Wirkungsgrad als andere Kraftwerke, die dafür stillgelegt werden - aber welch ein Signal war und ist das: Ein Ausstieg mit einem gleichzeitig abgesegneten Neuanfang der alten Energieerzeugung.
Die juristische Gegenwehr hinderte nicht das Schaffen vollendeter Tatsachen. Das Kraftwerk ist seit 2020 am Netz. Und das, obwohl schon 2009 ein Bebauungsplan gerichtlich kassiert wurde. Dann seine „Reparatur“ im Jahr 2014, wodurch der „Schwarzbau“ im Nachhinein legalisiert werden sollte. Erfolglos, wie sich jetzt, sieben Jahre später, herausstellte. Allein die Zeitdauer will so gar nicht passen zur immer offensichtlicheren Dringlichkeit, CO2-Emissionen zu begrenzen. Da passt es in fast schon zynisch wirkender Folgerichtigkeit, dass trotz der gerichtlich festgestellten falschen Standortwahl das Kraftwerk trotzdem am Netz bleiben darf. Denn der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Und: Gegen die immissionschutzrechtliche Genehmigung wird auch erst noch geklagt. Ende offen. Als hätten wir alle Zeit der Welt. Die Politik könnte das abkürzen. Wenn sie denn wollte.