Urteil So hat das Gericht über den Bebauungsplan für Datteln 4 entschieden

Datteln · Das Kohlekraftwerk Dateln 4 steht seit Jahren in der Kritik. Jetzt hat ein Gericht über den zweiten Bebauungsplan entschieden.

Auch der zweite Bebauungsplan für das seit 2020 Strom liefernde Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam.

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Auch der zweite Bebauungsplan für das seit 2020 Strom liefernde Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen kippte am Donnerstag den Plan der Stadt Datteln. Zur Begründung führte der 10. Senat aus, dass die Wahl des Standortes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG lässt keine Revision zu. Gegen diese Entscheidung ist aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich (Az.: 10 D 106/14, 10 D 40/15 und 10 D 43/15).

Kläger waren die Nachbarstadt Waltrop, die Umweltschutzorganisation BUND sowie vier Privatpersonen. Das Oberlandesgericht hatte den ursprünglichen Bebauungsplans 2009 für unwirksam erklärt, weil er nicht mit der Landesplanung im Einklang stand.

Das Kraftwerk Datteln 4 des Betreibers Uniper darf dennoch weiterbetrieben werden. Grundlage ist eine Genehmigung aus dem Jahr 2017. Gegen diese Genehmigung laufen Klageverfahren vor dem 8. Senat des OVG. Welche Folge das Urteil zum Bebauungsplan für die Genehmigung hat, entscheidet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.

(dpa)