Es bestätigte damit seine Entscheidung aus einem Eilverfahren im August 2017.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den Mann wegen einer Löwenkopf-Tätowierung zunächst nicht zur Ausbildung zugelassen. Dagegen hatte er sich vor dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren erfolgreich zur Wehr gesetzt.
Trotz inzwischen erfolgreich absolvierter Ausbildung hatte das Land Nordrhein-Westfalen den 25-Jährigen aber nur unter Vorbehalt in das Beamten-Verhältnis übernommen: Hätte das Land im Hauptverfahren gesiegt, wäre der Kommmissaranwärter entlassen worden. dpa