Landgericht Mönchengladbach Tochter bezeichnet Vater als „Gewaltmensch“
Grevenbroich. · Verhandlung des wegen Kindesmisshandlung angeklagten Grevenbroichers geht weiter.
Ein 47-jähriger Grevenbroicher soll im Mai dieses Jahres seinen dreijährigen Sohn lebensgefährlich verletzt haben. Der Prozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht ging am Dienstag in den zweiten Verhandlungstag. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seinen Sohn mit einem Staubsaugerrohr so stark auf den Kopf geschlagen zu haben, dass dieser lebensgefährliche Kopfverletzungen davontrug.
Die Verhandlung beginnt mit dem Video, dass der Angeklagte seiner damaligen Lebensgefährtin kurz vor der Tat mit dem Handy schickte. Darauf sieht man den dreijährigen Sohn im Hochstuhl sitzen. Der Junge hat sich augenscheinlich erbrochen, auf dem Boden, an der Kleidung des Jungen und in seinen Haaren sind Reste zu sehen. Der Dreijährige schaut betreten zu Boden. Auf Nachfrage erklärt der Angeklagte: „Er hat sich beim Übergeben immer die Hand vor den Mund gehalten.“ Das Erbrochene sei dann in alle Richtungen an den Händen vorbei herausgespritzt.
Auf dem Video und rund zwei Dutzend weiteren Fotos ist die Einzimmerwohnung des Grevenbroichers zu sehen – Bilder, die von der Polizei unmittelbar nach der Tat gemacht wurden. Auf der Couch liegen noch die Utensilien des Notarztes, der am 11. Mai dort eintraf. Die Wohnung macht ansonsten einen ordentlichen Eindruck, Küche, Bad, ein kleiner Balkon – in einer Nische des Wohnzimmers steht ein Bett, davor ist eine Spielecke eingerichtet. In dem Bett habe der Sohn geschlafen, er selbst meist auf der Couch, erklärt der 47-Jährige. In einem Fach steht Kindergeschirr.
Zeugen attestieren dem Vater ein gutes Verhältnis zu seinem Sohn
Bei Prozessbeginn am 15. Oktober hatten die Schwester, die frühere Lebensgefährtin und eine Therapeutin des Angeklagten ausgesagt. Alle attestierten dem Grevenbroicher ein gutes Verhältnis zu seinem Sohn, aber auch langjährige psychische Instabilität und wiederkehrende Probleme mit Drogen. Eine bevorstehende Überprüfung seiner Aufenthaltserlaubnis im Mai habe ihm schwer zu schaffen gemacht.
Ein sehr emotionales und völlig anderes Bild zeichnete am Dienstag die 26-jährige Tochter des Angeklagten. Die Studentin hatte ihrer Aussage nach vor etwa zehn Jahren zuletzt Kontakt zu ihrem Vater. Sie beschreibt ihn als manipulativen Gewaltmenschen, der ihre Mutter unter Alkohol- und Drogeneinfluss regelmäßig geschlagen habe. Auch ihr habe er im Alter von zwölf Jahren eine Ohrfeige verpasst, weil sie vom Tisch aufgestanden sei, während er schlecht über ihre Mutter sprach. In den Jahren danach soll er ihrem Stiefvater immer wieder gedroht und die neue Beziehung ihrer Mutter nicht ertragen haben. Einmal habe die Polizei sie und ihren jüngeren Bruder deswegen sogar aus der Schule geholt, es habe die Sorge bestanden, er könne auch ihnen etwas antun. Zudem sei ihr Vater abgeschoben worden, als sie noch klein war, kam später aber wieder nach Deutschland.
Die frühere Ehefrau des Angeklagten und Mutter des dreijährigen Sohnes war zum Prozess nicht erschienen. Ein Facharzt für Psychiatrie war daher der einzige weitere Zeuge, der am Dienstag befragt wurde. Er hatte bereits 2015 erstmals Kontakt zum Angeklagten. Zu Beginn einer stationären Therapie habe der 47-Jährige damit geprahlt, wie gut er andere manipulieren und dass er andere Patienten leicht gegen die Ärzte aufbringen könne. Taten seien darauf nicht gefolgt. Im Gegenteil: Der Angeklagte hätte sich zum „Bilderbuchpatienten“ entwickelt, der ihm sehr motiviert erschien und der hohe Anforderungen an sich selbst stellte.