Wuppertal Scharia-Polizei: Am Montag beginnt die neue Verhandlung vor dem Landgericht Wuppertal
Wuppertal · Sieben Männer stehen vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hatte den vormaligen Freispruch aufgehoben.
Vor dem Landgericht Wuppertal beginnt am kommenden Montag erneut, nunmehr vor der 6. großen Strafkammer, die Hauptverhandlung gegen sieben männliche Angeklagte, denen ein Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Uniformverbot zur Last gelegt wird. Die Männer hatten 2014 als sogenannte Scharia-Polizei bundesweit für Aufsehen gesorgt. Hinter der Aktion stand der bekannte Salafist Sven L.
Die Männer hatten damals einen nächtlichen Rundgang in der Wuppertaler Innenstadt unternommen und dabei orange Warnwesten getragen. Sie wollten junge Muslime ansprechen und sie vom Besuch von Spielhallen, Gaststätten oder Bordellen und vom Alkoholkonsum abhalten. Der Auftritt der selbst ernannten Sittenwächter hatte Empörung ausgelöst.
Der Fall landete vor Gericht. Nachdem die Angeklagten zunächst freigesprochen worden waren, hob der Bundesgerichtshof (BGH) 2018 das Urteil auf und wies den Fall zur Neuverhandlung an das Wuppertaler Landgericht zurück. Das habe, so der BGH, eine rechtsfehlerhafte Abwägung zu der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten, zum Teil mit dem Aufdruck „Sharia Police“, gegen das Uniformverbot verstößt, hieß es damals in der Entscheidung (Az. 3 StR 427/17).