Tragödie Streit unter Freunden in St. Tönis endet tödlich - Das sagt der Angeklagte
St. Tönis/Krefeld. · Ein Streit zwischen zwei Freunden endet in St. Tönis mit einem tödlichen Tritt. Nun musste sich der angeklagte 35-Jährige vor Gericht erklären.
Am Krefelder Landgericht hat die Verhandlung gegen einen Grefrather begonnen. Dem 35-Jährigen wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Der Beschuldigte soll sich im Juli 2017 am späten Abend mit einem guten Kumpel in einem Park in St. Tönis getroffen haben. Geplant war, sich wegen einer „familiären Angelegenheit“ auszusprechen. Begleitet wurde der Angeklagte dabei von zwei Freunden.
Zunächst habe man nur gestritten. Wenig später habe der Angeklagte dem anderen einen Faustschlag versetzt. Nachdem sich beide beruhigt hatten, wäre es erneut zum Streit gekommen. Schließlich habe der Angeklagte dem auf einer Bank sitzenden Mann ins Gesicht getreten, dieser sei bewusstlos geworden und in der Folge an der Ruptur eines Hirnaneurysmas verstorben, die durch den Schlag oder Tritt ausgelöst worden sein kann.
„Das alles tut mir wirklich leid. Der Verstorbene war mein bester Freund“, sagte der Angeklagte reumütig und erschüttert. Er habe ihn etwa 15 Jahre gekannt und sich immer mit ihm verstanden. „Er war wohl ein emotionaler Mensch, der aufbrausend sein konnte“, ergänzte der Beschuldigte. Zum Zeitpunkt der Tat habe der Verstorbene von Frau und Kindern getrennt gelebt und „immer viel Alkohol“ konsumiert.
Da der Angeklagte gehört hatte, dass sein Kumpel in die eheliche Wohnung eingebrochen sei und seinen Sohn verprügelt habe, wollte der 35-Jährige ihn zur Rede stellen und um Mäßigung bitten. „Deshalb kam es zur Verabredung im Park“, meinte der Grefrather. Als das Gespräch auf den Vorfall gekommen sei, wäre sein betrunkener Freund aggressiv geworden, habe die Sache abgestritten und ihn beleidigt: „Er kam auf mich zu, und da ich dachte, er schlägt gleich zu, habe ich ihm einen Fausthieb versetzt.“ Daraufhin sei sein Kumpel gestolpert und in ein Gebüsch gefallen. Alle hätten ihm geholfen, wieder aufzustehen.
Anschließend wäre der Sohn des Geschädigten aufgetaucht. Der Angeklagte und die Freunde hätten den Vater abhalten müssen, den Jungen anzugreifen. Danach wäre die kleine Gruppe weitergegangen, und der Geschädigte habe sich auf eine Bank gesetzt. Hier wäre er wieder laut geworden und habe dem Angeklagten gedroht, dessen Familie etwas anzutun. „Es sah so aus, als wolle er aufstehen und auf mich losgehen“, fuhr der 35-Jährige fort. Um ihn aufzuhalten, habe er ihm einen Tritt gegeben, wobei er den Oberarm und nicht das Gesicht treffen wollte. Sein Freund sei nach hinten gefallen und bewusstlos gewesen. Er und seine Begleiter forderten einen Rettungswagen an.
Der Prozess wird am 31. Januar fortgesetzt.