Hundehalter sollen Rücksicht nehmen Unangeleinter Hund beißt Alpaka
Solingen · Beim Fototermin blickt Alpaka „Bilbo“ schon wieder neugierig in die Kamera. Dabei habe das Tier kürzlich einen ordentlichen Schock erlitten, berichtet Halterin Henrike Plettenburg, die im Wald mit ihrem Unternehmen „Lapakatal“ geführte Wanderungen mit Alpakas anbietet.
„Bei einer Führung mit Kindern im Ittertal kam uns kürzlich ein nicht angeleinter Hund entgegen, der ,Bilbo‘ angegriffen und gebissen hat“, schildert sie. Für die Hundebesitzerin sei es schwierig gewesen, ihren Hund von dem Alpaka zu trennen, so Plettenburg, er habe minutenlang nicht von dem Tier abgelassen. „Einige Kinder haben geweint und waren total verängstigt. Der Tag war für sie gelaufen.“
Die Hundebesitzerin, die ungenannt bleiben möchte, räumt den Vorfall auf Nachfrage zwar grundsätzlich ein, schildert ihn aber deutlich harmloser. „Mehrere Minuten hat das nun nicht gedauert“, betont sie, es sei deutlich schneller möglich gewesen, die Tiere zu trennen. Zudem habe ihr acht Monate alter Hund dem Alpaka lediglich eine kleine Bisswunde zugefügt. „Ich habe mich sofort bei der Dame entschuldigt, ihr meine Mobilnummer mitgeteilt und die Sache an meine Haftpflichtversicherung weitergeleitet. Außerdem weiß man ja auch, dass an einem Freitagnachmittag die Hölle im Wald los ist und dort viele Hunde unterwegs sind.“ Zuvor sei ihr Hund in der Fauna von einem Lama gezwickt worden, was sein aggressives Verhalten für sie zu einem Teil erkläre. Ein Argument, das Henrike Plettenburg kaum überzeugt. „Ich habe überhaupt nichts gegen Hunde und finde es prinzipiell auch in Ordnung, wenn sie frei herumlaufen. Aber Voraussetzung dafür ist, dass der Halter sein Tier jederzeit unter Kontrolle hat.“ Weil die Hundehalterin sich im vorliegenden Fall aus ihrer Sicht trotz der anfänglichen Einigung aller Beteiligten eher uneinsichtig gezeigt habe, habe sie Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Diese bestätigte auf Nachfrage den Eingang einer Anzeige. „Möglicherweise liegt hier ein Verstoß gegen das Landeshundegesetz vor, der dann nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit zu werten wäre“, erklärt Stefan Weiand, Sprecher der Polizei Wuppertal. Der Fall werde dann an das städtische Ordnungsamt übergeben, das die weitere Bearbeitung übernehme.
Zum vorliegenden Fall könne die Stadt sich aus Datenschutzgründen nicht äußern, bedauert Rathaussprecherin Sabine Rische. Unabhängig von der in bestimmten Bereichen im Stadtgebiet herrschenden Leinenpflicht gelte aber: „Ein Hund muss immer kontrollierbar sein. Auch wenn das Tier nicht gefährlich ist, sollten Halter auf Mitbürger Rücksicht nehmen, die vielleicht Angst vor Hunden haben.“ Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelamt (BVLA) leite Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, sofern die Ordnungsämter entsprechende Sachverhalte melden. Für das vergangene Jahr hatte das BVLA für das Städtedreieck 287 gefährliche Vorfälle zwischen Hunden und anderen Tieren oder zwischen Hunden und Personen zu verzeichnen.
Generell schreiben die Straßenordnung sowie der Landschaftsplan der Stadt Solingen und das Landeshundegesetz NRW unterschiedliche Auflagen zur Leinenpflicht vor. Laut Straßenordnung gilt diese etwa in besonders gekennzeichneten Anlagen, laut Landschaftsplan in Naturschutzgebieten, in Landschaftsschutzgebieten dagegen nur in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juni, da dann Brutzeit für viele Vogelarten ist.