Lockerungen in NRW In diesen Regionen darf die Außengastronomie wieder starten

Düsseldorf · Fünf Kreise und zwei kreisfreie Städte machen an diesem Samstag den Anfang bei den Öffnungsschritten.

In Viersen darf die Außengastro wieder öffnen.

Foto: dpa/Angelika Warmuth

Beim Ausflug an einem gedeckten Tisch Rast machen, im Biergarten eine Erfrischung trinken oder im Straßencafé Kuchen essen: In den ersten Regionen Nordrhein-Westfalens dürfen die Gastronomen an diesem Wochenende im Außenbereich wieder Gäste unter Auflagen bewirten. Auch Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen dort wieder den Betrieb aufnehmen. Die Öffnungsschritte sind nach den Daten des NRW-Gesundheitsministeriums in knapp einem Viertel der insgesamt 53 Kreise und kreisfreien Städte nach stabilen Werten unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen möglich.

Laut der ab dem 15. Mai geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie und bei den Übernachtungsangeboten unter Auflagen wieder erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen stabil unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner liegt. Zugang für die Außengastronomie zum Beispiel haben nach Angaben des Landes nur Getestete, Geimpfte und Genesene. Auch bei Hotels und Campingplätzen wird auf den Nachweis eines aktuellen negativen Testergebnisses geachtet. Der Branchenverband Dehoga NRW appelliert an die Gäste, mit den nötigen Dokumenten für einen reibungslosen Start zu sorgen.

Fünf Kreise und zwei kreisfreie Städte machen an diesem Samstag den Anfang bei den Öffnungsschritten. Wie aus einer Allgemeinverordnung des Landes NRW hervorgeht, können die Lockerungen ab diesem Samstag im Kreis Soest, im Rhein-Sieg-Kreis, in der Stadt Mülheim an der Ruhr und im Kreis Viersen umgesetzt werden. Für sie gilt die bundesweite Corona-Notbremse nicht mehr, da in diesen Regionen die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen stabil unter der Schwelle von 100 liegt. Außerdem gelten die Lockerungen ab diesem Samstag auch für Münster sowie die Kreise Höxter und Coesfeld, in denen die bundesweite Notbremse gar nicht erst gegriffen hatte.

Ab Sonntag gelten die Lockerungen in den Bereichen Gastronomie und Beherbergung laut der am Freitag veröffentlichten Allgemeinverordnung in fünf weiteren Kreisen des bevölkerungsreichsten Bundeslandes. Das sind im Einzelnen der Kreis Borken, der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Kreis Kleve, der Kreis Siegen-Wittgenstein sowie der Kreis Wesel. Dann sind in 12 der 53 Kreise und kreisfreien Städte die Öffnungen möglich. In anderen Kommunen wird frühestens am Pfingstwochenende mit Öffnung der Außengastronomie gerechnet. Das gilt zum Beispiel für Düsseldorf, deren Altstadt wegen ihrer zahlreichen Kneipen auch „längste Theke der Welt“ genannt wird. Essen erwartet nicht vor Freitag Lockerungen.

Die Wetteraussichten für das Wochenende sind allerdings nicht die besten in Nordrhein-Westfalen. Nach einer Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes wird es am heutigen Samstag wechselnd bis stark bewölkt sein mit verbreitet Schauern sowie einzelnen Gewittern. Maximal werden 17 Grad erwartet. Am Sonntag sind es ähnlich aus.

(dpa)