Corona-Regeln In NRW gilt keine FFP2-Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen
Düsseldorf · Wer im öffentlichen Nachverkehr unterwegs ist, muss keine FFP2-Maske mehr tragen. Ganz ohne geht aber weiterhin nicht.
Im Öffentlichen Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen gilt seit Samstag keine Pflicht mehr zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske. Wie aus der neuen Coronaschutz-Verordnung des Landes hervor geht, reicht nun eine sogenannte OP-Maske. Das Verkehrsministerium wies bei Twitter auf die Neuerung hin. Ende April war mit der sogenannten Bundes-Notbremse die landesweite Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Bussen, Bahnen und an Haltestellen eingeführt worden. Vorher hatte ebenfalls eine OP-Maske genügt.
Der Düsseldorfer Verkehrsbetrieb Rheinbahn schrieb am Samstag bei Facebook: „Uuuupsss... Manchmal kommen Lockerungen schneller als gedacht“, und wies ebenfalls auf die Änderung hin. „FFP2-Masken sind natürlich auch weiterhin gerne gesehen“, so die Rheinbahn.