Gesundheitsminister Laumann Kein Bußgeld bei Verstößen gegen Maskenpflicht in NRW festgelegt
Düsseldorf · Das Land NRW hat kein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die ab Montag geltende Maskenpflicht festgelegt, das erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Für Verstöße gegen die ab Montag geltende Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen hat das Land keinen Bußgeldkatalog festgelegt. „Wir haben keinen eigenen Bußgeldkatalog, sondern wollen bewusst erst einmal sagen, dass das die Kommunen mit ihren Ordnungsämtern regeln sollen“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag.
Die Ordnungshüter sollen erst die Menschen ansprechen und sie zum Tragen von Masken auffordern. „Erst, wenn das nicht befolgt wird, kann ein Bußgeld verhängt werden“, sagte Laumann: „Ich setze aber stark darauf, dass es sich in wenigen Tagen so entwickelt, dass die Masken bei den betreffenden Einrichtungen zum gewohnten Bild gehören.“
Getragen werden müssen die Masken im öffentlichen Personennahverkehr, an Haltestellen, in Bahnhöfen und im Taxi beim Einkauf im Einzelhandel und bei der Erbringung und Einholung von Dienstleistungen - also auch in Apotheken, Arztpraxen, Tankstellen und auch Wochenmärkten sowie bei der Abholung von Speisen und Getränken. Für Beschäftigte kann eine Abtrennung durch Plexiglas die Maskenpflicht ersetzen. Die Tragepflicht gilt für Kinder ab dem Schulalter. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können, sind von der Pflicht befreit.
Laumann stellte klar, dass das Abstandsgebot von 1,50 Metern weiterhin gilt. „Es wäre gefährlich, wenn die Maske ein zu großes Gefühl der Sicherheit geben würde“, sagte der Minister: „Das Abstandsgebot ist aber viel wichtiger.“