Im ÖPNV und beim Einkaufen Die Maskenpflicht in NRW und deren Umsetzung
Düsseldorf · Schon ab Montag ist in NRW der Maskenschutz verpflichtend in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen. Unklarheit herrscht über die praktische Umsetzung.
Nach dem von der NRW-Landesregierung vollzogenen Schwenk, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht nur zu empfehlen, sondern ab Montag in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen zur Pflicht zu machen, ist für die Beteiligten noch längst nicht alles klar. Zum Beispiel die Frage: Werden Kunden beziehungsweise Fahrgäste nicht in die Läden eingelassen, wenn sie keinen Schutz haben?
Einzelhandel
Die Pressestelle von Edeka sagte dazu am Donnerstag, dass man zunächst noch auf den genauen NRW-Erlass zu dem Thema warte. Vorher könne man dazu nichts sagen. Beim nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium war nur zu erfahren, dass die Sache in Arbeit sei. Minister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte am Morgen im WDR immerhin schon gesagt, er werde „nicht sofort einen Bußgeldkatalog in Kraft setzen“. Man wolle erst mal gucken, ob sich die Leute an die Pflicht halten.
Aus der Zentrale der Lebensmittelgruppe Rewe hieß es: „Wir statten zunächst unsere Mitarbeiter mit Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsvisieren aus. Ob und wie wir unseren Kunden entsprechende Produkte anbieten können, ist derzeit noch in Prüfung.“ Man kläre die Kunden in und vor den Märkten über die geforderten Maßnahmen auf und appelliere dringend, die Vorschriften genau einzuhalten. Die Einhaltung behördlicher Maßnahmen werde durch die jeweiligen Ordnungsämter kontrolliert. „Uns liegt bisher keine anders lautende Verordnung vor, die uns eine rechtliche Handhabe für eine etwaige ,Kontrolle’ oder Sanktionierung von Kunden geben würde.“
Carina Peretzke, Sprecherin beim Handelsverband NRW, hat zwar gehört, dass es Geschäfte gebe, die Masken an ihre Kundschaft ausgeben. Aber man könne das nicht generell vom Handel verlangen: „Wir können nicht alle mit Masken ausstatten, der Handel kann das nicht stemmen.“
Bus und Bahn
Jedenfalls einen Schritt in diese Richtung geht die Düsseldorfer Rheinbahn. Das Unternehmen verteilte bereits Mund-Nase-Schutzmasken an Passagiere. Allerdings heißt es auf Nachfrage auch, dass es für diese Zwecke nur eine begrenzte Anzahl Masken gebe. Sprecherin Katharina Natus: „Wir brauchen die Unterstützung unserer Fahrgäste und bitten sie, ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz zu nutzen.“
Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hatte das Unternehmen aufgefordert, die Fahrgäste nicht erst ab dem kommenden Montag, sondern sofort „gegebenenfalls durch persönliche Ansprache aufzufordern, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen und darüber hinaus für die Verteilung von Schutzmasken und für ausreichende Desinfektionsmittelspender zu sorgen“. Auf Nachfrage bei der Rheinbahn heißt es von dort, dass bereits seit vergangenen Montag neben dem Verteilen von Masken weitere Aktionen liefen, um die Gesundheit von Fahrgästen und Fahrern zu schützen: So begleiteten Service-Mitarbeiter den Einstieg an zentralen und stark genutzten Haltestellen, damit in den Fahrzeugen genug Platz bleibt, um den Abstand einzuhalten. Durchsagen und Aushänge informieren über Verhaltensregeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Insbesondere Haltestangen und Fahrkartenautomaten würden an den wichtigsten Endhaltestellen tagsüber verstärkt gereinigt.
Auf die Frage, ob Fahrgäste ab Montag ohne Mund-Nasen-Schutz nicht mehr in die Bahn gelassen werden, antwortet die Sprecherin ausweichend: „Als Öffentlicher Personennahverkehr ist es unsere Aufgabe, auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hinzuweisen. Wir informieren unsere Fahrgäste dazu über Aushänge und Durchsagen und über unsere Social-Media-Kanäle.“
Die Wuppertaler Stadtwerke verteilen für Passagiere in Bus und Schwebebahn keine Masken. Sprecher Holger Stephan: „Da auch Schal und Tuch über die Atemwege gezogen ausreichen, ist jeder im Besitz eines Schutzes. Wir setzen auf die Vernunft unserer Kunden, sich entsprechend auszurüsten. Eine Kontrolle durch unser Personal erfolgt nicht, das wäre Aufgabe der Behörden.“