Gericht Kein Stopp des Tagebaus Hambach: Umweltschützer scheitern mit Klage
Köln. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist mit seinem Versuch, den Braunkohletagebau Hambach zu stoppen, vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage des Umweltverbands am Freitag in erster Instanz ab.
Der BUND wollte die Fortführung des Tagesbaus und die anstehenden Rodungen im uralten Hambacher Wald verhindern.
Der BUND hatte gegen den Rahmenbetriebsplan für die Jahre 2020 bis 2030 geklagt und die Aufhebung des von 2015 bis 2017 geltenden Hauptbetriebsplans beantragt, der auch die Rodungen regelt. Die Pläne verstießen gegen europäisches Umweltrecht, hatte der BUND argumentiert. Das Land Nordrhein-Westfalen und der Energiekonzern RWE argumentierten mit dem aus ihrer Sicht rechtsverbindlichen Braunkohleplan aus dem Jahr 1976, aus dem sich alle weiteren Genehmigungen ableiten ließen. dpa