Ein Zwangsgeld sei daher nicht mehr geboten. Dieses hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Antrag der Anwältin von Sami A. am 3. August festgesetzt. Seither habe die Stadt zugesichert, Sami A. die notwendige Betretenserlaubnis unverzüglich zu erteilen und beim Auswärtigen Amt ein Einreisevisum anzufordern.
Die Richter in Münster sahen in ihrem Beschluss nun Sami A. am Zug: Er habe nicht glaubhaft gemacht, seine Möglichkeiten, an einen gültigen tunesischen Reisepass zu gelangen, ausgeschöpft zu haben, hieß es in der Mitteilung.
Der als islamistischer Gefährder und Ex-Leibwächter des getöteten Terroristen Osama bin Laden eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden - zu Unrecht, wie das OVG später entschied. Die deutschen Behörden ihn nun nach Deutschland zurückholen.
Noch vor der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hatte die Anwältin von Sami A. beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein weiteres Zwangsgeld beantragt. Dazu steht eine Entscheidung noch aus.