Kinder bis zum Alter von sechs Jahren müssen der neuen Coronaschutzverordnung zufolge in Nordrhein-Westfalen keine Mund-Nasen-Maske tragen. Die entsprechende Altersangabe findet sich in dem leicht aktualisierten Regelwerk, das die Landesregierung am Freitag veröffentlichte. „Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“, seien von der Verpflichtung ausgenommen, die in verschiedenen Bereichen - etwa in Gottesdiensten oder Museen - gilt.
Auch in der überarbeiteten Coronabetreuungsverordnung findet sich ein neu gefasster Passus, der das Tragen von Masken bei Kindern genauer regelt. Dort ist nun festgehalten, dass Kinder etwa in Kitas oder in der Tagespflege bis zum Schuleintritt nicht verpflichtet sind, eine Maske zu tragen.