Überblick Wo die Maskenpflicht in Krefeld gilt - und wo nicht

Krefeld · Die Maskenpflicht gilt an vielen Orten in Krefeld, an einigen geht es aber auch noch ohne. Eine Übersicht.

Der Rheindamm ist sehr beliebt. Dort gilt fast überall eine Maskenpflicht.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Auf zahlreichen Grünflächen in Krefeld ist in der Zeit von 5 bis 21 Uhr das Tragen einer Alltagsmaske im Sinne der Coronaschutzverordnung Pflicht. Wo genau eine Maske getragen werden muss, ist in der Allgemeinverfügung der Stadt Krefeld geregelt.

Die Stadt begründet die erweiterte Maskenpflicht mit der zunehmend angespannten Infektionslage. „Seit mehreren Wochen führen die bisherigen Maßnahmen im öffentlichen Raum nicht zu einer Reduzierung der Neuinfektionen bzw. zu einem Absinken des Inzidenzwertes“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Außerdem sei vor allem in der Innenstadt durch Click und Collect und Abholung von Speisen vermehrt mit Publikum zu rechnen.

Die Inzidenzwert-Entwicklung der letzten Tage und Wochen zeige laut Stadt auf, dass es unter Abwägung aller gesundheitlichen Faktoren erforderlich und gemäß der Coronaschutzverordnung auch ausdrücklich zugelassen ist, für bestimmte Orte innerhalb der Stadt Krefeld und unter freiem Himmel die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer Alltagsmaske anzuordnen. Insbesondere vor dem Hintergrund der zusätzlichen Risiken durch die Virusmutationen, besteht kein Anlass, die Schutzmaßnahmen zurückzunehmen.

Hier finden Sie die Bereiche, auf die sich die Allgemeinverfügung zur Maskenpfflicht im Krefelder Stadtgebiet bezieht. Sollten Sie über Google-Amp auf den Artikel zugreifen, bitte hier klicken.

Maskenpflicht in Parks und an besonderen Orten:

Rund um die Burg Linn, am Burgpark Hüls, am Elfrather See und am Kaiser-Friedrich-Hain gilt überall Maskenpflicht. Auch am Rheindamm zwischen Zollhoff und Dammstraße müssen Masken aufgesetzt werden. Ebenso gilt am Schönwasserpark, im Stadtgarten und Stadtwald sowie in den Stadtparks Fischeln und Uerdingen eine Maskenpflicht.

Keine Maske brauchen Besucher des Sollbrüggenparks, des Schönhausenparks, des Kaiserparks und rund um das Badezentrum Bockum. Gleiches gilt für den Egelsberg, den Latumer Bruch und den Sportpark Oppum. Auch am Südpark und an der Nieper Altrheinrinne sind Spaziergänge ohne Maske möglich.

Märkte und Plätze:

In Hüls gilt die Maskenpflicht auf der Krefelder Straße, Konventstraße und auf dem Hülser Markt. In Traar gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske auf dem Rathausmarkt.

Belebte Straßen/Innenstädte:

Im gesamten Bereich zwischen den Wällen sind Masken zu tragen. In Uerdingen müssen Passanten auf der Oberstraße, Niederstraße, in der Kramergasse und Am Marktplatz Maske tragen.

(red)