Kinderpornografie: Strafbefehls-Antrag gegen Ex-Bundestagskandidaten

Detmold. Wegen der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften hat die Staatsanwaltschaft Detmold Strafbefehl gegen einen ehemaligen Bundestagskandidaten beantragt.

Foto: Jörg Knappe

Der 50 Jahre alte Mann aus Lemgo in Nordrhein-Westfalen solle eine Geldstrafe von 15 000 Euro zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Ihm wird vorgeworfen, in einem Chat im Dezember 2016 eine Datei mit drei Farbbildern kinderpornografischen Inhalts hochgeladen und sie Chatteilnehmern zur Verfügung gestellt zu haben.

Der Mann hatte im Mai 2017 seine Kandidatur für die Bundestagswahl mit der Begründung zurückgezogen, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittele. Daraufhin waren die Ermittlungen öffentlich geworden.

Die Polizei war ihm auf die Spur gekommen, nachdem ein amerikanischer Internet-Dienstanbieter den Behörden einen Hinweis gegeben hatte. Im März 2017 wurden in der Folge die Wohnung und der Arbeitsplatz des Mannes bei einer Behörde in Herford durchsucht. Dabei wurden über 250 Bilder gefunden, wobei es sich laut Staatsanwaltschaft überwiegend um Jugendpornografie handelt. Darunter sind aber auch 21 Dateien mit pornografischen Abbildungen von Kindern.

Das Amtsgericht Lemgo muss nun entscheiden, ob es den Strafbefehl erlässt oder einen Hauptverhandlungstermin anberaumt. Der Angeschuldigte kann bei Erlass eines Strafbefehls noch Einspruch einlegen und selbst eine öffentliche Verhandlung herbeiführen. dpa