Berufungsprozess Hambach-Aktivistin „Eule“ verschweigt weiter Namen
Köln · Vor dem Landgericht Köln hat am Dienstag der Prozess gegen eine 19-Jährige aus dem Hambacher Forst begonnen. In der Szene wird sie „Eule“ genannt - wie sie wirklich heißt will die Aktivistin nicht sagen.
Die junge Frau wehrt sich in zweiter Instanz gegen eine vom Amtsgericht Kerpen im Februar 2019 verhängte neunmonatige Gefängnisstrafe wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Erst im März war die Frau nach knapp sechs Monaten aus der Untersuchungshaft in Freiheit gekommen.
Wie bereits in erster Instanz weigerte sich die Frau auch vor dem Landgericht, Angaben zu ihrer Person zu machen. Laut dem Vorsitzenden Richter sind dem Gericht die Personalien der Frau aber mittlerweile bekannt. In der Szene der Anti-Braunkohleaktivisten wurde die Frau „Eule“ genannt, die Polizei führte sie unter der Bezeichnung „UP 8 aus Aachen“, wobei „UP“ für unbekannte Person steht. Die Angeklagte war am 26. September 2018 die letzte Aktivistin, die bei der Räumung des Hambacher Forstes von Polizeikräften aus den Bäumen geholt wurde.
Polizeibeamte sagten in der Verhandlung aus, dass die Frau sich während der Bergung aus einer Hängematte, die zwischen Bäumen aufgespannt war, beim Abtransport erheblich gesträubt und um sich getreten habe. Eine 24 Jahre alte Beamtin sei von der Angeklagten mit einem Tritt beinahe ins Gesicht getroffen worden. „Wenn sie getroffen hätte, wäre auf jeden Fall etwas kaputt gegangen“, sagte die Beamtin. Am kommenden Dienstag sollte die Verhandlung voraussichtlich fortgeführt werden.