Im Fall der abgelaufenen Fälle müssen die Nutzungsrechte erneuert werden. Die ungepflegten Gräber müssen instand gesetzt werden.
Das teilt die Friedhofsverwaltung im jüngsten Amtsblatt der Stadt mit. In beiden Fällen gilt, dass nach Ablauf einer Frist von einem Monat ab Veröffentlichung die Grabstätten eingeebnet werden. Vorhandene Grabmale, Einfassungen usw. werden entfernt und gehen wie auch die abgelaufenen Gräber entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Krefeld über. et