22-jähriger Gewalttäter verurteilt

Er muss zweieinhalb Jahre in eine Erziehungsanstalt.

Foto: Arne Dedert

Krefeld. „Es geht eine erhebliche Gefahr von Ihnen aus, wenn Sie trinken, und ich habe nicht das Gefühl, dass Sie sich das bewusstgemacht haben“, sagt der Richter bei der Urteilsverkündung und begründete damit die Einweisung des Angeklagten in eine Erziehungsanstalt. Er folgt damit der Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen, der den Alkoholkonsum des Wiederholungstäters als exzessiv und problematisch bezeichnet hatte. Der Mann war bei einer Geburtstagsparty und in einer Linner Gaststätte gewalttätig geworden und hatte dabei mehrere Personen erheblich verletzt. Für die Straftaten, wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, verhängte der Richter eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Alle Vorwürfe der Anklage seien gerechtfertigt, so der Richter — das hätten die Zeugenaussagen bestätigt. Erschwerend komme hinzu, dass der Angeklagte schon fünf einschlägige Eintragungen in seinem Strafregister habe. Die Therapie sei auf zwei Jahre angelegt und werde auf das Urteil angerechnet. Dabei gehe es nicht um Entzug, sondern darum zu lernen, auf Alkohol ganz zu verzichten.

Der Angeklagte hatte die Straftaten eingeräumt — sein Verteidiger hielt ein Wegschließen aber für völlig übertrieben und hatte eine Therapie unter strengen Auflagen empfohlen. Auch das Strafmaß hielt der Verteidiger für überhöht. Durchsetzen konnte sich dagegen der Verteidiger des Mitangeklagten mit seinem Plädoyer auf Freispruch. Sein Mandant sei einem stadtbekannten Schläger zum Opfer gefallen. Eigentlich hätte er als Zeuge und nicht als Beschuldigter geladen werden müssen, so der Anwalt des mitangeklagten Opfers. Die Staatsanwältin hatte acht Monate Haft auf Bewährung gefordert. Der Richter ordnete die Aktion des Beschuldigten als Notwehr ein. Er hätte zwar auch weggehen können, aber das Recht müsse dem Unrecht nicht aus dem Weg gehen, argumentierte der Richter. wop