Gericht 26-Jähriger muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Er hatte mit einem Messer bewaffnet, einen Kiosk ausgeraubt und sich drei Tage später gestellt. Jetzt wurde der Täter wegen schweren Raubes verurteilt.

Der 26-jährige Krefelder sei an einem Kiosk vorbeigekommen und habe einfach die Idee gehabt, dieses mit einem Messer zu überfallen.

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Krefeld. Wenn man eine Nacht durchgezecht hat, ist es spätestens morgens Zeit, sich ins Bett zu legen. Das erkannte — leider zu spät — ein 26-Jähriger Krefelder, der am Dienstag vom Schöffengericht wegen schweren Raubes verurteilt wurde. Er muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, weil er im Januar einen Kiosk nahe der Innenstadt überfallen hat. Vor Gericht schilderte der Angeklagte, dass er mit Freunden die Nacht von Freitag, 13. Januar, auf Samstag Alkohol und Drogen genommen habe. Gegen 9 Uhr morgens habe er die Party verlassen.

Auf dem Weg ins Bett sei er am Kiosk vorbeigekommen und habe die Idee gehabt, das Geschäft zu überfallen. Vermummt mit Schal und Kapuze betrat er die Bude, in der sich nur die Inhaberin befand. Mit einem Messer von einer Art Camping-Besteck forderte er sie auf, ihm Geld zu geben. Vor Schreck wich diese allerdings zurück und hoffte, dass der Angreifer wieder das Weite sucht, wie sie im Zeugenstand aussagte. Stattdessen ergriff der Angeklagte sein Pfefferspray und sprühte zweimal in Richtung der 57-jährigen Kioskinhaberin. 290 Euro nahm er aus der Kasse und ergriff die Flucht.

Die Frau erlitt Augenreizungen und hatte nach eigener Aussage das restliche Wochenende noch Probleme. Heute seien vor allem die psychischen Folgen gravierend. „Das Geschäft ist unsere Existenzgrundlage. Mein Mann und die Stammkunden haben mich durch die Zeit danach getragen.“ Besonders schlimm: Fast auf den Tag genau ein Jahr vorher sei ihr Mann im Kiosk von einem bewaffneten Räuber überfallen worden. Der wurde bisher nicht gefasst.

Dem Angeklagten wurde sein Fehlverhalten recht schnell klar. Auf der Flucht habe er nicht nur seine Jacke und das Pfefferspray weggeworfen, sondern auch das erbeutete Geld. „Als ich wieder klar im Kopf war, habe ich mich selbst gestellt.“ Das war drei Tage nach dem Überfall. Vor allem das und sein Geständnis wertete das Gericht für den Angeklagten. Die Staatsanwältin forderte das Verfahren an das Landgericht zu verweisen, weil sie die Strafgewalt des Schöffengerichts für nicht ausreichend hielt. Das kann Verurteilungen bis zu vier Jahren aussprechen. Für alles darüber ist das Landgericht zuständig. Der Verteidiger beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Er sagte, dass die Tat womöglich nie aufgeklärt worden wäre, wenn sich der Angeklagte nicht gestellt hätte.