7,1 Millionen Euro für Wohnraum

Landesweit werden vier Milliarden Euro für bezahlbaren Mietwohnungsbau zur Verfügung gestellt. Das geht aus dem Wohnraumförderungsprogramm hervor.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2022 veröffentlicht. Es werden für den Förderzeitraum landesweit vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für die Stadt Krefeld stehen 7,1 Millionen Euro für die Förderung von Mietwohnungsbau für das Jahr 2018 zur Verfügung. Weitere Mittel können bei Bedarf angefordert werden.

Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum sowie einen stabilen und verlässlichen Rahmen für Mieter, Eigentümer und Investoren zu schaffen. Die Förderrichtlinien wurden modernisiert, um die unterschiedlichsten Bedürfnisse von Familien, Älteren, sozial Benachteiligten oder Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen. Die Fördermodalitäten haben sich in der Mietbauförderung sowie der Eigenheimförderung zu den Vorjahren stark verbessert. Es werden Förderdarlehen für rollstuhlgerechte Wohnungen, attraktive Tilgungsnachlässe, ein geringerer Eigenleistungsanteil in selbst genutztem Wohnraum und ein umfassendes Programm zur Modernisierung von Bestands-Immobilien aufgelegt.

Mit diesen Veränderungen sollen Impulse für Investitionen in den sozialen Wohnungsbau sowie der Eigentumsförderung und der Bestandsmodernisierung gesetzt werden. Das Team Wohnraumförderung im Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften berät Interessierte unverbindlich und kostenlos über die vielfachen Finanzierungsmöglichkeiten. Informationen gibt es im Internet unter dem Suchbegriff Wohnraumförderung auf:

krefeld.de