3812 Menschen fielen Straftaten zum Opfer

Der Weiße Ring hat zum Tag der Kriminalitätsopfer auf seine Hilfsangebote aufmerksam gemacht.

Foto: dpa

Die 25-Jährige hatte ihren Bekannten lediglich gefragt, ob er ihr in der Wohnung helfen könnte. Als er kam, war er alkoholisiert, bedrängte die Frau sexuell, schlug ihr zwei Zähne aus und drückte die Zigarette auf ihrer Haut aus. Glücklicherweise konnte sie fliehen. Die Polizei fasste den Mann wenig später. Für die Frau war nichts mehr wie zuvor. Damit Opfer von Straf- und Gewalttaten mit dem Leben danach zurechtkommen, stehen die Mitarbeiter des Weißen Rings parat. Sie machen zum Tag der Kriminalitätsopfer (22. März) auf ihre Arbeit und Hilfsangebote aufmerksam und mahnen, das Schicksal von Opfern und Familien nicht zu vergessen. „Denn viele Menschen wissen nicht genug über die Hilfen nach der Tat“, weiß Walter Domröse, der Außenstellenleiter des Weißen Rings und früher 42 Jahre als Polizeibeamter tätig. „Im genannten Fall war die 25-Jährige traumatisiert. Wir besuchten sie in der Klinik, halfen später bei der Wohnungssuche, beim Umzug und der medizinischen Versorgung.“ Auch die Krankenkassenleistungen hätten in diesem Fall nicht gereicht, berichtet er weiter.

„Im vergangenen Jahr gab es in Krefeld 3812 Opfer von Straftaten. 792 Menschen erfuhren Gewalt. Dazu gehören Tötung, Sexualdelikte, Raub, gefährliche schwere Körperverletzung, Geiselnahme und Menschenraub“, berichtet Ute Nöthen, Opferschutzbeauftragte der Polizei. Sie ist seit 20 Jahren im Amt und sagt: „Opfer brauchen schnellstmögliche Hilfe. Dabei sind ihre Bedürfnisse sehr subjektiv. Sie haben bei der Tat die Selbstkontrolle verloren und müssen sie wiedergewinnen.“ Es brauche aber nicht nur die schwere Tat zu sein, um Menschen aus der Bahn zu werfen. „Die Seniorin, deren Tasche mit Geld, Papieren und Hausschlüssel gestohlen wurde, hat Soforthilfe nötig. Denn sie hat Angst in ihrer Wohnung und braucht schnell ein neues Türschloss.“

Zehn Mitarbeiter hat der Weiße Ring in Krefeld, die innerhalb von 24 Stunden den Kontakt zum jeweiligen Opfer aufnehmen. „Es könnten mehr Helfer sein“, findet Domröse: „Im vergangenen Jahr haben wir 211 Opferfälle bearbeitet und fast 21 000 Euro an finanziellen Hilfen ausgelegt. Es steht den Menschen frei, zu uns zu kommen. Das Opfer muss sich melden. Wir sind die einzige bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Angehörigen.“ Besteht der Kontakt, den oft die mit dem Fall betrauten Polizeibeamten in die Wege leiten, springt die Hilfe an. „Wir hören zu, befragen das Opfer, nehmen es mit seinen Sorgen ernst und versuchen, uns im Gespräch in die Bedürfnisse des Gegenübers einzufühlen.“

Zu den Hilfen gehört auch, die Opfer zu Gerichtsterminen zu begleiten, Behördengänge zu organisieren oder Anträge, beispielsweise auf eine vom Staat finanzierte Grundrente, mit auszufüllen. Nöthen: „Personen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, können nach dem Opferentschädigungsgesetz auf Antrag Heilbehandlungs-, Renten- und Fürsorgeleistungen erhalten.“ Ein Anspruch setze voraus, dass eine Person durch einen vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Angriff oder bei dessen rechtmäßiger Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten habe. Eine Verurteilung sei nicht erforderlich. „Dies zieht auch noch Jahre nach dem Vorfall.“ cf