77-Jähriger heimst Geld aus Versicherung des Vaters ein

Krefeld. War es absichtlicher Betrug am eigenen Vater oder war der 77-jährige Angeklagte infolge eines Schlaganfalls nicht mehr Herr seiner Sinne? Diese Frage muss eine Richterin am Amtsgericht klären.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, 2010 zwei Sterbegeldversicherungen mit dem Namenszug seines Vaters gekündigt und sich an den mehr als 3000 Euro bereichert zu haben.

Der Rentner räumte in der Verhandlung am Donnerstag ein, mit dem gekürzten Vornamen seines Vaters und dem gemeinsamen Nachnamen unterschrieben zu haben, jedoch nicht mit gefälschter, sondern mit seiner eigenen Schrift. Die Kündigungsschreiben an die Versicherung seien ihm von Betreuern vorgelegt worden, ohne dass ihm klar gewesen sei, was er unterschreibe. Seit einem Hirnschlag könne er nur noch schlecht sehen, lesen und schreiben.

Die Enkelin des Geschädigten sagte als Zeugin aus, dass ihr Großvater stets vor dem angeklagten Onkel gewarnt und befürchtet habe, von seinem Sohn betrogen zu werden. Der Geschädigte habe, nachdem er von der Auszahlung der Sterbegeldversicherung an den Sohn erfahren habe, die Versicherung verklagt, weil sie nicht überprüft habe, ob der Antragsteller dazu berechtigt sei. Mit der Versicherung habe man sich auf Erstattung der Hälfte des Rückkaufwertes geeinigt. Der Geschädigte ist im vergangenen Jahr gestorben.

Die Richterin will nun den Gesundheitszustand des Angeklagten zur Tatzeit prüfen und dessen Betreuer nach den Umständen der Kündigung und Unterschriftsaktion befragen. Der Fortsetzungstermin steht noch nicht fest. wop