Abschiebung: Adnan kämpft um seine Identität
Die Beratungskommission nimmt Stellung zum jüngsten Fall des Kirchenasyls in St. Anna.
Krefeld. „Der kirchenasylgewährenden Pfarrei Heiligste Dreifaltigkeit gebührt unser hoher Respekt.“ Das stellt die Ausländerrechtliche Beratungskommission (ABK) zum Fall des 46-jährigen Adnan C. fest, der in der vergangenen Woche in der Kirche St. Anna im Inrath Zuflucht vor seiner drohenden Abschiebung gesucht hat (die WZ berichtete). Dass er nach Istanbul abgeschoben werden sollte, bestätigte der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, Georg Lieser gegenüber der WZ.
„Der Betroffene ist nun schon zum zweiten Mal geflohen, nämlich 1984 aus dem libanesischen Bürgerkrieg nach Deutschland und jetzt, 31 Jahre später, vor drohender Abschiebung ins Kirchenasyl“, heißt es weiter in der ABK-Erklärung.
Die Ausländerbehörde habe Adnan C. mündlich mitgeteilt, dass man ihn, wenn er den türkischen Pass beantrage, nicht abschieben wolle. Seiner Bitte, dies auch in Schriftform zuzusichern, wurde nicht entsprochen. Diese Weigerung war geeignet, den Betroffenen in seinem Misstrauen zu bestärken, man wolle ihn in eine türkische Nationalität zwingen, um ihn loszuwerden. „Lieber lässt er sich einen Arm abhacken, als eine andere, eine türkische Identität, als seine eigene anzunehmen“, sagt seine Anwältin Julia Masin aus Düsseldorf. Das habe viel mit seiner persönlichen Identität, mit dem Stolz auf seine Herkunft zu tun, sagt die Juristin.
Der 46-jährige gehört zur Ethnie der Kurden. Die Kurden bilden eine Volksgruppe ohne ein eigenes Staatsgebilde in der Türkei, im Libanon, im Irak, im Iran und in Syrien.
Die ABK stellt dazu fest: „Es käme für ihn dem Verleugnen seiner zweifellos arabischen Wurzeln gleich. Er weigert sich, eine Personenidentität anzunehmen, von der er überzeugt ist, dass es nicht die seine ist. Er weigert sich selbst angesichts der drohenden Abschiebung. Das ist bemerkenswert und beeindruckend.“
Adnan C., der seit über dreißig Jahren in Deutschland lebt, ist hier verheiratet, wohnt in Uerdingen und hat drei Kinder. Zwei der Kinder haben einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach dem Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche gestellt. Von Seiten der Ausländerbehörde wird zumindest einem Sohn das Prädikat „anerkannt gut integriert“ zuerkannt. Weil sie nicht im Besitz von Pässen sind, bescheidet die Ausländerbehörde diese Anträge seit Jahren nicht.
Die ABK stellt dazu fest: „Die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlasslage gäbe der Behörde aber Raum für eine positive Entscheidung. Denn die jungen Leute können ihre Passangelegenheiten nicht aus eigener Initiative klären.“