Krefeld Angeklagter entzieht sich dem Polizeizugriff

Ein Krefelder (36) soll sich vor minderjährigen Schülerinnen nicht nur entblößt haben. Der Mann ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vermutlich schuldunfähig.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Am Montag sollte gegen einen Krefelder (36) am Landgericht verhandelt werden, der im November 2013 an einem Gymnasium vor minderjährigen Schülerinnen sexuelle Handlungen an sich vorgenommen haben soll. Bis auf den Angeklagten erschienen auch alle Prozessbeteiligten vor Gericht.

Auch seine Mutter und Schwester wollten Beistand leisten. Die Mutter hatte ihrem Sohn am Morgen noch das Schreiben der Verteidigerin in die Hand gedrückt, um ihn an den Gerichtstermin zu erinnern. Doch dann bekam der Angeklagte wohl kalte Füße, zerriss die richterliche Ladung und flüchtete. Kurz bevor ihn die Polizei abholen und vorführen wollte, weil man von Seiten der Behörde damit gerechnet hatte, dass er sonst nicht erscheint.

Der beauftragte Polizist sagte der Richterin, dass man den Beschuldigten wegen seiner Psychose nicht in eine Zelle sperren wollte, damit er dort nicht durchdreht, und ihn deshalb direkt vor dem Prozessbeginn abholen wollte. Auch der Betreuer des Angeklagten hatte vergangenen Freitag noch versucht, seinen Schützling auf den Termin aufmerksam zu machen.

Er berichtet, dass der ihm Anvertraute zu keinen Terminabsprachen fähig sei und tagsüber ziellos durch die Straßen laufe. Er fordere dabei oft Geld und reagiere schnell aggressiv. Sein Schützling gehöre in Sicherheitsverwahrung — zum Schutz anderer und vor sich selbst.

Die Staatsanwältin stellte den Antrag für einen Unterbringungsbefehl. Das Gericht stimmte zu. Die Anklage geht davon aus, dass eine psychotische Erkrankung vorliegt und der Angeklagte schuldunfähig ist. Sobald der Mann festgenommen wird, soll die Verhandlung neu angesetzt werden.