Anmeldung für Schulen ab Mittwoch
Die Stadt empfiehlt, das nächstgelegene Angebot für die Kinder zu wählen.
Die Anmeldungen zu den fünften sowie elften Klassen der städtischen Gesamtschulen, Realschulen und Gymnasien finden direkt nach Karneval — von Aschermittwoch, 14., bis einschließlich Samstag, 17. Februar, jeweils von 9 bis 12 Uhr (Mittwoch bis Freitag auch nachmittags von 14 bis 17 Uhr) in den Schulbüros statt. Für die Anmeldung der Viertklässler für die weiterführenden Schulen hatten die Schüler zusammen mit dem Halbjahres-Zeugnis der Klasse 4 ein Anmeldeformular und ein Informationsschreiben erhalten.
Die Stadt weist darauf hin, dass das Formular — mit der Geburtsurkunde oder dem Familienstammbuch und dem Halbjahreszeugnis — bei der Anmeldung an der gewünschten Schule vorgelegt werden muss. So sollen Doppelanmeldungen verhindert werden. „Bei der Anmeldung sollten die Eltern die Schulform-Empfehlung der Grundschule beachten“, so die Verwaltung.
Wenn die Kinder an der gewünschten Schule aus schulorganisatorischen Gründen nicht angenommen werden können, zum Beispiel, weil die Plätze nicht für alle ausreichen, ermöglichen Schulleiter und Schulträger die Aufnahme in eine andere Realschule oder ein anderes Gymnasium, wie es heißt, in „zumutbarer Entfernung“. Auskünfte zu diesem Verteilungsverfahren erteilen Mitarbeiter der Schulverwaltung unter Telefon 86 25 45. Und für den Fall, dass es auf eine Schule hinausläuft, die nicht die nächstgelegene ist, übernimmt die Stadt die Schülerfahrkosten, wenn die vorgegebenen Entfernungsgrenzen des Schulwegs überschritten sind. Auch wegen der Fahrtkosten empfiehlt die Stadt den Erziehungsberechtigten, ihr Kind bei der nächstgelegenen Schule anzumelden.
Sie weist aber auch darauf hin, dass es grundsätzlich keinen Aufnahmeanspruch in die 5. Klasse der gewünschten Schule gibt. Und auch an den Gesamtschulen könne man nur so viele Mädchen und Jungen aufnehmen, wie es dort Plätze gibt. Eine Liste der städtischen Schulen steht unter:
krefeld.de/schulen